Steuerfreak
10.11.2009, 11:05
Guten Morgen aus Nürnberg,
ich habe es gerade mit folgender Frage zu tun.
Ein selbständiger Architekt beginnt am 1.01. eine nichtselbständige Tätigkeit (Vollzeit).
Nebenbei wird aber auch auf selbständiger Basis weitergestrickt. Ein Rückkehr in die hauptberufliche Selbständigkeit soll offen bleiben. Man weiß ja nie, was kommt.
Das einzige wesentliche materielle Wirtschaftsgut der selbständigen Tätigkeit war ein Kfz.
Fahrtenbuch, na ja, muss ich dazu etwas sagen?
Eine Betriebsaufgabe soll nicht erfolgen. Sollte eine Zwangsentnahme erfolgen, möchten wir aber dennoch keine zwangsweise Betriebsaufgabe haben. Geht das?
Alternativ, sollten wir das Fahrzeug freiwillig entnehmen, weil es nach dem Verhältnis Buchwert zu Entnahmewert jetzt noch günstig wäre, möchten wir auch keine Betriebsaufgabe verordnet bekommen.
Ideen?
Danke, schönen Tag!
ich habe es gerade mit folgender Frage zu tun.
Ein selbständiger Architekt beginnt am 1.01. eine nichtselbständige Tätigkeit (Vollzeit).
Nebenbei wird aber auch auf selbständiger Basis weitergestrickt. Ein Rückkehr in die hauptberufliche Selbständigkeit soll offen bleiben. Man weiß ja nie, was kommt.
Das einzige wesentliche materielle Wirtschaftsgut der selbständigen Tätigkeit war ein Kfz.
Fahrtenbuch, na ja, muss ich dazu etwas sagen?
Eine Betriebsaufgabe soll nicht erfolgen. Sollte eine Zwangsentnahme erfolgen, möchten wir aber dennoch keine zwangsweise Betriebsaufgabe haben. Geht das?
Alternativ, sollten wir das Fahrzeug freiwillig entnehmen, weil es nach dem Verhältnis Buchwert zu Entnahmewert jetzt noch günstig wäre, möchten wir auch keine Betriebsaufgabe verordnet bekommen.
Ideen?
Danke, schönen Tag!