Steuerberater

Normale Version: zwingende Betriebsaufgabe?
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Steuerfreak

Guten Morgen aus Nürnberg,

ich habe es gerade mit folgender Frage zu tun.

Ein selbständiger Architekt beginnt am 1.01. eine nichtselbständige Tätigkeit (Vollzeit).

Nebenbei wird aber auch auf selbständiger Basis weitergestrickt. Ein Rückkehr in die hauptberufliche Selbständigkeit soll offen bleiben. Man weiß ja nie, was kommt.

Das einzige wesentliche materielle Wirtschaftsgut der selbständigen Tätigkeit war ein Kfz.

Fahrtenbuch, na ja, muss ich dazu etwas sagen?

Eine Betriebsaufgabe soll nicht erfolgen. Sollte eine Zwangsentnahme erfolgen, möchten wir aber dennoch keine zwangsweise Betriebsaufgabe haben. Geht das?

Alternativ, sollten wir das Fahrzeug freiwillig entnehmen, weil es nach dem Verhältnis Buchwert zu Entnahmewert jetzt noch günstig wäre, möchten wir auch keine Betriebsaufgabe verordnet bekommen.

Ideen?

Danke, schönen Tag!
Wenn "auf selbständiger Basis weitergestrickt" wird, warum sollte es dann zu einer Betriebsaufgabe kommen?

Steuerfreak

Die Entnahme der wesentlichen Bettriebsgrundlagen führt doch automatisch zu einer Aufgabe!?
Für die Tätigkeit eines Architekten dürfte ein PKW keine wesentliche Betriebsgrundlage sein.
Sehe ich auch so, auch wenn der PKW das einzige vorhandene WG war/ist.

Übrigens: Herzlich Willkommen!
Ebenfalls.

Das wichtigste Arbeitsmittel bei einem Architekten dürfte der Kopf sein. Wink
Hallo,

lies mal dazu R 18.3 EStR und die dazugehörien Hinweise.


Und ansonsten mag das Kfz das einzige aktivierte WG sein. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind immaterieller Art (Kundenstamm und Praxiswert) und werden eben nicht veräußert sondern ruhen im schlechtesten Fall.

Steuerfreak

Danke an die Runde!

Schönen Tag noch (wer braucht schon Wetter?)!
Steuerfreak schrieb:Guten Morgen aus Nürnberg,

Vorstellen!!! Cool
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