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§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
09.07.2007, 12:37
Beitrag: #11
RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Petz schrieb:Was würdest du denn aus FA-Sicht vorschlagen, wenn in D jemand Autos in seinem Namen kauft und ins Ausland verkauft ?
Alt. 1: Erstmal anständig (amts-)ermitteln. Smile

Alt. 2: Erstmal einen Bescheid erlassen und den Betroffenen vertrauensvoll auf das Rechtsbehelfsverfahren verweisen. Sad
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar? - jurico - 09.07.2007 12:37

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