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§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
08.07.2007, 21:55
Beitrag: #9
RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Petz schrieb:Naja, wenn er seinen Mitwirkungspflichten, die ja eigentlich in seinem persönlichen Interesse liegen sollten, nicht nachkommt, wird er vermutlich als Unternehmer behandelt werden.
Problem ist, dass streitig ist, ob überhaupt Mitwirkungspflichten bestehen und wenn ja, in welchem Umfang. Siehe oben. Aber das FA macht es sich in unserem Fall einfach: 90 II AO, fertig.
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar? - jurico - 08.07.2007 21:55

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