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§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
08.07.2007, 18:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2007 18:24 von Petz.)
Beitrag: #8
RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Er möchte also seinen Arbeitgeber nicht verraten ?

Naja, wenn er seinen Mitwirkungspflichten, die ja eigentlich in seinem persönlichen Interesse liegen sollten, nicht nachkommt, wird er vermutlich als Unternehmer behandelt werden.

Wovon sonst soll das FA ausgehen, da die Autos ja vermutlich in seinem Namen ge- und verkauft wurden?
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar? - Petz - 08.07.2007 18:23

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