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§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
08.07.2007, 15:56
Beitrag: #6
RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
jurico schrieb:
Petz schrieb:Wieso sollte er nicht in D steuerpflichtig sein, wenn er Autos ins Ausland verkauft ?
Weil keine Betriebsstätte in D besteht und Mandant auch nicht Unternehmer ist - FA sieht das jedoch anders. Wink

Naja, wenn einer Autos (man beachte den Plural) verkauft, warum sollte er dann kein Unternehmer sein ?
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar? - Petz - 08.07.2007 15:56

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