§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
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07.07.2007, 15:15
Beitrag: #3
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
jurico schrieb:Wir meinen, Mandant ist nicht steuerpflichtig (kein Anknüpfungspunkt in D - keine beschränkte Steuerpflicht, auch keine "selbständige Betätigung" iSv § 15 II 1 EStG; kein Unternehmer iSd UStG). Also: Keine Steuerpflicht, keine Mitwirkungspflichten. Ich verstehe den Sachverhalt überhaupt nicht. Wieso sollte er nicht in D steuerpflichtig sein, wenn er Autos ins Ausland verkauft ? |
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