# 13: VMA bei DHF
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20.04.2009, 18:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.04.2009 18:11 von Opa.)
Beitrag: #1
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# 13: VMA bei DHF
Unter BFH VI R 11/08 ist ein Verfahren anhängig, die VMA dauerhaft zu berücksichtigen, und nicht nur die ersten 3 Monate.
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24.11.2009, 16:53
Beitrag: #2
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RE: # 13: VMA bei DHF
Hat jemand hierzu etwas für Ledige? Im o.g. Verfahren geht es um einen etwas anderen Sachverhalt, so daß mir kein RdV gewährt wird.
Zitat:Ist die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit von Ehegatten mit dem GG vereinbar? |
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10.11.2010, 12:41
Beitrag: #3
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RE: # 13: VMA bei DHF
Hallo,
Das erste Verfahren wurde bereits abgelehnt: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.7.2010, VI R 10/08 Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß. |
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10.11.2010, 19:44
Beitrag: #4
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RE: # 13: VMA bei DHF
Wer mit sowas zum BFH geht, legt aber ziemlich sicher auch noch eine Verfassungsbeschwerde ein.
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11.11.2010, 00:52
Beitrag: #5
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RE: # 13: VMA bei DHF
meyer schrieb:Wer mit sowas zum BFH geht, legt aber ziemlich sicher auch noch eine Verfassungsbeschwerde ein. Genau! Und der BFH ist ja auch nicht das non plus Ultra für Vorlagen nach Karlsruhe wie wir seit einer Woche wissen: BVerfG schrieb:Die für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit maßgeblichen Erwägungen müssen umfassend dargelegt werden. Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (...) Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...05906.html http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?...d=00560203 |
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