Steuerberater

Normale Version: # 13: VMA bei DHF
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Unter BFH VI R 11/08 ist ein Verfahren anhängig, die VMA dauerhaft zu berücksichtigen, und nicht nur die ersten 3 Monate.
Hat jemand hierzu etwas für Ledige? Im o.g. Verfahren geht es um einen etwas anderen Sachverhalt, so daß mir kein RdV gewährt wird.
Zitat:Ist die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit von Ehegatten mit dem GG vereinbar?
Hallo,

Das erste Verfahren wurde bereits abgelehnt:

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.7.2010, VI R 10/08

Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß.
Wer mit sowas zum BFH geht, legt aber ziemlich sicher auch noch eine Verfassungsbeschwerde ein.
meyer schrieb:Wer mit sowas zum BFH geht, legt aber ziemlich sicher auch noch eine Verfassungsbeschwerde ein.

Genau! Und der BFH ist ja auch nicht das non plus Ultra für Vorlagen nach Karlsruhe wie wir seit einer Woche wissen:

BVerfG schrieb:Die für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit maßgeblichen Erwägungen müssen umfassend dargelegt werden. Das setzt insbesondere voraus, dass sich das Gericht mit der zur Prüfung gestellten Norm im Einzelnen auseinandersetzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen berücksichtigt und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (...)

Dem wird der Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs nicht gerecht. Der einfachrechtliche Gehalt des § 2 Abs. 3 und des § 10d EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und die entsprechenden Erörterungen im Schrifttum werden nicht hinreichend aufbereitet, obwohl erst auf einer solchen Grundlage die Problematik der Normenklarheit sachgerecht beurteilt werden kann, da es - jedenfalls im Ausgangspunkt - auch auf die Auslegungsfähigkeit dieser Regelungen ankommt. (...)

Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...05906.html


http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?...d=00560203
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