GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
|
12.04.2009, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.04.2009 10:45 von PiranhaVS.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
Hallo,
GmbH & Co. KG haben wir (aus was für einem Grund auch immer) bisher nur eine. Nun kam noch eine neuere hinzu und da wollte ich mir die zweite Meinung eines Kollegen einholen, bei dem sowas täglich vorkommt. Mir hilft es wie immer einen Sachverhalt schonmal so darzustellen und niederzuschreiben dass ich mich nicht gleich blamiere... Schon jetzt vielen Dank für eure Zeit beim lesen... a.) X Holding GmbH (Gesellschafter die XYZ Int. Ltd) ist die Komplementär GmbH b.) X GmbH & Co. KG (Komanditist ist ebenfalls die XYZ Int. Ltd) Folgende gedanklichen Problembereiche habe ich gesehen: 1. Organschaft: Bei personen- & beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG scheint laut BMF 13.12.2002 eine Organschaft vorzuliegen. Ob die Finanzverwaltung das so sieht ist laut dem Kommentar nicht sicher. Empfehlung Umsatzsteuerausweis in der Haftungs und GF-Vergütung. Falls eine Organschaft bejaht wird ist der Umsatzsteuerausweis kein unberechtigter Steuerausweis. 2. Umsatzsteuer für Leistungen der Komplementär GmbH: GF-Vergütung ist umsatzsteuerbar und pflichtig. Haftungsvergütung umsatzsteuerbar aber befreit nach § 4 Nr. 8 g UStG, Verzicht ist aber nach § 9 (1) UStG möglich. 3. Vorsteuerabzug der GmbH & Co. KG: Hier scheint ein weiteres Problem. Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die GmbH & Co. KG hat einen Gesellschaftsanteil der ABC GmbH gekauft und hält diesen (kein Handel). Mangels Abzugsumsätzen hätte diese keinen Vorsteuerabzug... 4. Sonderbilanz: Anteile an der X GmbH sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II. So, habe ich an alles gedacht ? |
|||
14.04.2009, 14:06
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
Hallo,
wie immer nur wenig Zeit für einen groben Überflug. Zu 1) Organschaft sehe ich auch. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und unterstelle hier Unternehmensidentität. Zu 2) Korrekt zu 3) stimme ich zu zu 4) Korrekt Persönliche Anmerkung Es verwundert mich immer wieder, warum solch komplexe und komplizierten Rechtsgebilde geschaffen. Wo liegt in der Vermögensverwaltung denn das Risiko? Je einfacher, desto besser. Alles andere schafft nur Unfrieden, Arbeit, Kosten und einen Verwaltungsapparat bei dem die Gesellschafter meist eh nicht durchblicken. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
14.04.2009, 14:19
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
Noch einige Anmerkungen:
Literatur u.a.: BMF v. 31.05.2007 zu Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Küffner/Zugmaier in DStR 2007/ S. 1241 ff. Bitte evtl. Kleinunternehmerstellung der GmbH prüfen! Haftungsvergütung nach Auffassung der Finanzverwaltung = unselbst. nebenleistung zur GF-Vergütung ==> umsatzsteuerpflichtig ==> strittig, FG Brandenburg 19.02.2007 / B 7378/06 B schönen Tag noch phönix |
|||
14.04.2009, 14:21
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
zaunkönig schrieb:Persönliche Anmerkung Hallo Zaunkönig, erstmals vielen Dank für die Mühe... Warum das so kompliziert geschaffen wird... Gute Frage... Unser Mandant (ganz am Ende der Kette) wurde aufgekauft. Es handelt sich beim Käufer um einen weltweit agierenden Konzern. Warum das alles so kompliziert wurde kann ich mir schon denken, wenn ich die ganzen netten Beratungshonorare so ansehe... Wenn ich mir so anschaue was in den monatlichen Reportings so alles an den Konzern gemeldet wird und welche Fehler die Daten habe wundert mich nichts mehr an der Börse... Ehrlichgesagt glaube ich nicht dass in dem ganzen Gebilde irgendwe noch irgeneine Ahnung hat... Geld scheint keine Rolle zu spielen, auch wenn der Kurs des Konzerns von 100 auf 8 Euro abstürzt... Ich persönlich verstehe auch nicht warum vor der Int. Ltd. noch eine Holding und eine KG vorgschalten werden musste... Aber irgendwer wird sich da schon schlaue Gedanken gemacht haben... Ich wars jedenfalls nicht :-) |
|||
14.04.2009, 14:23
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: GmbH & Co. KG Newbie braucht Bestätigung :-)
phönix schrieb:Noch einige Anmerkungen: Oh, danke für die Quellen... Ich brauch zur Beurteilung was gewollt ist noch weiter Infos... Bekommt die Holding zukünftig überhaupt Rechnungen mit Vorsteuerabzug. Dementsprechend kann man ja immer noch entscheiden ob Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer... Danke schonmal... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste