12.04.2009, 10:44
Hallo,
GmbH & Co. KG haben wir (aus was für einem Grund auch immer) bisher nur eine.
Nun kam noch eine neuere hinzu und da wollte ich mir die zweite Meinung eines Kollegen einholen, bei dem sowas täglich vorkommt.
Mir hilft es wie immer einen Sachverhalt schonmal so darzustellen und niederzuschreiben dass ich mich nicht gleich blamiere...
Schon jetzt vielen Dank für eure Zeit beim lesen...
a.) X Holding GmbH (Gesellschafter die XYZ Int. Ltd) ist die Komplementär GmbH
b.) X GmbH & Co. KG (Komanditist ist ebenfalls die XYZ Int. Ltd)
Folgende gedanklichen Problembereiche habe ich gesehen:
1. Organschaft:
Bei personen- & beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG scheint laut BMF 13.12.2002 eine Organschaft vorzuliegen. Ob die Finanzverwaltung das so sieht ist laut dem Kommentar nicht sicher.
Empfehlung Umsatzsteuerausweis in der Haftungs und GF-Vergütung.
Falls eine Organschaft bejaht wird ist der Umsatzsteuerausweis kein unberechtigter Steuerausweis.
2. Umsatzsteuer für Leistungen der Komplementär GmbH:
GF-Vergütung ist umsatzsteuerbar und pflichtig.
Haftungsvergütung umsatzsteuerbar aber befreit nach § 4 Nr. 8 g UStG, Verzicht ist aber nach § 9 (1) UStG möglich.
3. Vorsteuerabzug der GmbH & Co. KG:
Hier scheint ein weiteres Problem.
Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Die GmbH & Co. KG hat einen Gesellschaftsanteil der ABC GmbH gekauft und hält diesen (kein Handel).
Mangels Abzugsumsätzen hätte diese keinen Vorsteuerabzug...
4. Sonderbilanz:
Anteile an der X GmbH sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II.
So, habe ich an alles gedacht ?
GmbH & Co. KG haben wir (aus was für einem Grund auch immer) bisher nur eine.
Nun kam noch eine neuere hinzu und da wollte ich mir die zweite Meinung eines Kollegen einholen, bei dem sowas täglich vorkommt.
Mir hilft es wie immer einen Sachverhalt schonmal so darzustellen und niederzuschreiben dass ich mich nicht gleich blamiere...
Schon jetzt vielen Dank für eure Zeit beim lesen...
a.) X Holding GmbH (Gesellschafter die XYZ Int. Ltd) ist die Komplementär GmbH
b.) X GmbH & Co. KG (Komanditist ist ebenfalls die XYZ Int. Ltd)
Folgende gedanklichen Problembereiche habe ich gesehen:
1. Organschaft:
Bei personen- & beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG scheint laut BMF 13.12.2002 eine Organschaft vorzuliegen. Ob die Finanzverwaltung das so sieht ist laut dem Kommentar nicht sicher.
Empfehlung Umsatzsteuerausweis in der Haftungs und GF-Vergütung.
Falls eine Organschaft bejaht wird ist der Umsatzsteuerausweis kein unberechtigter Steuerausweis.
2. Umsatzsteuer für Leistungen der Komplementär GmbH:
GF-Vergütung ist umsatzsteuerbar und pflichtig.
Haftungsvergütung umsatzsteuerbar aber befreit nach § 4 Nr. 8 g UStG, Verzicht ist aber nach § 9 (1) UStG möglich.
3. Vorsteuerabzug der GmbH & Co. KG:
Hier scheint ein weiteres Problem.
Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Die GmbH & Co. KG hat einen Gesellschaftsanteil der ABC GmbH gekauft und hält diesen (kein Handel).
Mangels Abzugsumsätzen hätte diese keinen Vorsteuerabzug...
4. Sonderbilanz:
Anteile an der X GmbH sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II.
So, habe ich an alles gedacht ?