Keine Abgabepflicht Anlage EÜR
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03.04.2009, 11:51
Beitrag: #1
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Keine Abgabepflicht Anlage EÜR
Hallo,
kleine Kurzinfo hierzu: Das FG Münster hat entschieden, dass ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, nicht verpflichtet ist, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden (FG Münster, Urteil v. 17.12.2008 - 6 K 2187/08; veröffentlicht am 01.04.2009). Inwieweit das eine generelle Regelung ist oder sich hier lediglich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Büchern zurückzuführen ist, wäre zu prüfen. Urteil liegt mir noch nicht vor. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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03.04.2009, 11:55
Beitrag: #2
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RE: Keine Abgabepflicht Anlage EÜR
Zitat:Unternehmer: Muss für Gewinnermittlung nicht den amtlichen Vordruck verwenden |
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