Schadens-Freiheits-Prämie
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11.03.2009, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2009 12:21 von Clematis.)
Beitrag: #1
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Schadens-Freiheits-Prämie
Ich bin ja auch so eine, deren Hirn sich beim Thema "Lohn" auf Stand-By schaltet....
Naja, auf alle Fälle kommt mir heute eine Mandantin mit der Ankündigung, sie zahle jetzt den Arbeitnehmern monatlich eine Schadens-Freiheits-Präämie für die, die Unfallfrei gefahren sind. Es handelt sich dabei um eine Spedition. Sie zahle die Prämie steuer- und sozialversicherungfrei, weil das so ist, weil das nämlich der EX-AG auch so gemacht hat. Sie will von mir jetzt nur wissen, ob die AN das in der ESt-Erklärung nachversteuern müssen. Mein erster Gedanke: Das ist nicht steuerfrei! Wisst Ihr da was`??? ----------------- LG Clematis |
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11.03.2009, 13:35
Beitrag: #2
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Ich glaube, da werden sich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfer mächtig drüber freuen.
Für mich ist das ganz normaler Arbeitslohn. Sonst müsste ich meinen Mitarbeitern die nächste Gehaltserhöhung in eine steuer- und sv-freie Prämie bei Nichtinanspruchnahme der Haftpflichtversicherung umwandeln. tosch der i.S. Lohn ein Zimmer weitergeht und seine Lohn-Perle fragt - die weiss alles |
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11.03.2009, 13:55
Beitrag: #3
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Meine Lohnperle hab ich auch schon gefragt...die ist auch der Meinung das ist pflichtig!
Wollt nur mal sicher gehen, nobody´s perfect! ----------------- LG Clematis |
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11.03.2009, 13:56
Beitrag: #4
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
*lol* Lohnperle ... fast so gut wie SteuFAletten-Quäler
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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11.03.2009, 16:24
Beitrag: #5
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Hallo,
und wie immer könnten beide Seiten Recht haben, wenn man mal die Lohnsteuerrichtlinien heranzieht. Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver Würdigung der Verhältnisse hier tatsächlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das würde ich konkret sogar bestreiten wollen. Also bliebe zu überlegen, ob hier nicht ein überwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Straßenverkehr ermuntern will. Die Zahlung einer "Prämie" ist für ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt. Allerdings bei der konkreten und permanenten Geldgeilheit von Finanzverwaltung und Sozialversicherung und in gleichem Maße vorliegender chronischer finanzieller Schwindsucht, dürfte diese Geschichte ein Fall für die Gerichte werden. Das Risiko der Nachversteuerung bzw. Nachversicherung ist enorm. Vorschlag: Konkret eine Lohnsteuerauskunft beim FA anfordern. Der Sachverhalt lässt sich konkret darstellen und somit verbindlich beurteilen. Kommt das FA zum Ergebnis, dass hier kein Arbeitslohn vorliegt, ist die Sache auch für die SV gelöst. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.03.2009, 16:54
Beitrag: #6
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
zaunkönig schrieb:Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver Würdigung der Verhältnisse hier tatsächlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das würde ich konkret sogar bestreiten wollen.Nö, das sehe ich als Entlohnung für "besonders sorgfältige" Zurverfügungstellung der Arbeitskraft. Zitat:Also bliebe zu überlegen, ob hier nicht ein überwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Straßenverkehr ermuntern will."überwiegend betriebliches Interesse" an was, wofür? Doch wohl für sorgfältige Arbeit. Zitat: Die Zahlung einer "Prämie" ist für ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt.Diese "Prämie" ist keine Versicherung, sondern eine Gratifikation für gute Arbeit. Anderer Ansicht kann man natürlich auch sein |
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13.03.2009, 00:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2009 00:16 von Lemgun.)
Beitrag: #7
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Schließe mich da tosch an, überwiegend betriebliches Interesse kenne ich nur als Argument für "unbare" Leistungen des Abeitgebers, die dann nicht Lohn sind. Wenn Geld fließt, welches Ausfluss aus dem Arbeitsverhältnis ist, und das sehe ich hier auch so, handelt es sich auch m.E. um steuer-und sozialversicherungspflichtigen Lohn.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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13.03.2009, 09:44
Beitrag: #8
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Ich würde das ganze auch Lohn und Sozialversicherungspflichtig machen...
M.E. ist das einfach ein Bonus für besonders gute Arbeit der einfach nur an die Bedingung unfallfrei geknüpft ist. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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13.03.2009, 10:37
Beitrag: #9
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Ich seh das auch so.
Danke für Eure Bestätigung, und danke an zaunkönig für die andere Sichweise! ----------------- LG Clematis |
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