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GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
23.01.2009, 15:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2009 15:16 von Jive.)
Beitrag: #1
GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
Huhu :-)

So.. nun stehen die ersten Abschlüsse 2008 an bei mir und ich bin mir nicht nicht ganz schlüssig,wie ich dieses Thema handhaben will.

Findet Ihr, dass der Sammelposten GoB-Konform ist?

Bis 150,- € habe ich ja gar kein Problem .. da beruf ich mich auf § 254 HGB und weg damit... ( Anhang ändern nicht vergessen Tongue )

nur was macht Ihr mit dem Sammelposten???

§ 254 HGB passt ja in vielen Fällen nicht( z.B. Computer mit ND 3 Jahre) , da ich ja gerade keinen niedrigeren steuerlichen Wert habe.

Den umgekehrten Fall habe ich bei Büroausstattung mit einer ND von 11 Jahren... da wär § 254 zumindest vom Wortlaut anwendbar.

Es stellt sich somit folgende Frage:

Sammelposten auch für die handelsbilanz anwenden oder nicht.

Wie macht Ihr das ??

lg und danke , Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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23.01.2009, 15:29
Beitrag: #2
RE: GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
Hi,

Der est-liche Sammelposten ist keine steuerrechtliches Wahlrecht, also bekommt man den SP nicht über die umgekehrte Maßgeblichkeit via § 254 HGB in die HB. Es stellt sich die Frage, ob der SP in die HB als eigenständiger GoB iSv Konkretisierung des Wesentlichkeitsprinzips eingeführt werden kann? Laut IDW HFA (IDW Fachnachrichten 10/2007, S. 506) ja, solange keine Wesentlichkeit des SP für die Gesamtbilanz (bspw. Gastronomie). Dazu: vgl. Ortmann/Babel/Bolik, BB 2008, 1217ff.

Mfg

showbee
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23.01.2009, 15:31
Beitrag: #3
RE: GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
btw. hab den besagten Aufsatz als PDF hier, PN mit Email-Adresse?
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23.01.2009, 16:07
Beitrag: #4
RE: GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
showbee schrieb:Laut IDW HFA (IDW Fachnachrichten 10/2007, S. 506) ja, solange keine Wesentlichkeit des SP für die Gesamtbilanz (bspw. Gastronomie).
Da ist das IDW vor der Macht des Faktischen eingeknickt. Aber daran halte ich mich, weil es mir sonst schlicht zu umständlich ist.

Bin mal gespannt, wann sich jemand berufen fühlt, das zum BVerfG zu treiben. Wird wohl nicht lange dauern.

Gruß

towel day
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23.01.2009, 16:50
Beitrag: #5
RE: GWG, Sammelposten und Handelsbilanz
Danke showbee habe die IDW Fachnachrichten selber zur Hand ... hatte das mit der unwesentlichkeit aber anscheinend verdrängt ...Rolleyes

Jedenfalls vielen Dank für eure Anregungen nu weiss ich wie ich vorzugehen hab.

lg und schönes Wochenende, Euer Jive

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