Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
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20.01.2009, 19:46
Beitrag: #1
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Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Kennt jemand bereits anhängige Verfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des § 12 Nr. 5 EStG ab 2004?
Beim BFH hängen ungefähr fünf Verfahren, die zwar besser als nichts, aber mir etwas zu speziell sind, da es überall um ein Erststudium nach vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung geht. Lieber hätte ich etwas, wo jemand direkt nach der Schule eine Ausbildung (nicht Ausbildungsdienstverhältnis) macht (klassischer Pilotenfall). Ich gehe davon aus, dass das eine oder andere FG so einen Fall liegen haben könnte. Ist da irgendjemand zufällig mal etwas bekannt geworden? |
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22.01.2009, 15:51
Beitrag: #2
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Juris spuckt nur die 5 BFH Sachen aus (VI R 49/07; 31/07; 14/07; 6/07 und 79/06). FG Sachen werden idR nicht gesondert als anhängig verzeichnet, solange nicht bspw. eine Vorlage an den EuGH vorliegt oder sonst besonderes Interesse die FG Richter nötigt ;-)
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23.01.2009, 17:39
Beitrag: #3
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Jepp, deswegen frage ich ja, an allgemeine Quellen komme ich genausogut ran.
Könnte ja sein, dass jemand auf informellem Weg etwas mitbekommen hat. Beim googlen stößt man noch auf zwei Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler, eins beim FG Saarland soll angeblich eine Erstausbildung betreffen, nähere Infos sind dazu aber anscheinend nicht zu bekommen. |
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25.04.2009, 16:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2009 16:50 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Kleines Update: Der klassische Pilotenfall scheint es jetzt zum BFH geschafft zu haben, es ist jetzt eine Revision unter VI R 8/09 anhängig (veröffentlicht vom BFH am 20.04.2009). Anscheinend soll neben der Verfassungsmäßigkeit von § 12 Nr. 5 EStG auch geklärt werden, ob die Ausbildung eines Pilotenanwärter nicht doch ein Dienstverhältnis ist.
Zwar war die Entscheidung des FG Düsseldorf in der ersten Instanz in der Rechtsprechungsdatenbank NRW bisher nicht aufzufinden, so dass nähere Infos zum Sachverhalt fehlen, eigentlich kann es aber nur um den klassischen Fall einer Erstausbildung gehen. Vielleicht kann der Thread in den Bereich Rechtsbehelfsliste (Thema WK-Abzug Ausbildungskosten ab 2005) verschoben werden? Oben sind ja von showbee auch noch einige Aktenzeichen zu weiteren Ausbildungsfällen genannt. |
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23.06.2009, 14:06
Beitrag: #5
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hallo,
die erwähnten Verfahren VI R 14/07 und VI R 31/07 sind am 18.06. verhandelt worden. Das heißt es müsste hierzu in den nächsten Tagen was geben. Aus dem Kreis der anwesenden Berichterstatter der Fachpresse ist durchgedrungen, dass der BFH in den verhandelten Fällen den WK-Abzug erkannt hat. Aber bitte, das ist inoffiziell. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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23.06.2009, 14:27
Beitrag: #6
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
meyer schrieb:Vielleicht kann der Thread in den Bereich Rechtsbehelfsliste (Thema WK-Abzug Ausbildungskosten ab 2005) verschoben werden? Erledigt. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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23.06.2009, 14:56
Beitrag: #7
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Zitat:Aber bitte, das ist inoffiziell.Am 18.06. vormittags war die mündl. Verhandlung. Habe am 18.06 nachmittags eine Gespräch/Diskussion darüber mit dem Richter Dr. Schneider (war von München nach Berlin geflogen) und Dr. Däke (BdSt.), der hatte "Spitzel" im Saal, gehört. Offizielles urteil soll wohl am 02.07. bekannt gegeben werden. (Daher auch meine Diskussion im Steuernetz.) Zitat:Aber bitte, das ist inoffiziell. |
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03.07.2009, 11:58
Beitrag: #8
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hallo,
habe heute die Bestätigung bekommen, dass WK-Abzug nach dem BFH-Urteil erfolgt. Inwieweit dies über den hier entschiedenen Fall auch für Erststudienkosten unmittelbar nach Aufnahme eines Studiums nach dem Abitur gilt, ist abzuwarten, da die schriftliche Urteilsbegründung noch auf sich warten lässt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.07.2009, 16:49
Beitrag: #9
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Hab ich das Gespräch doch richtig verstanden.
Wer etwas Genaueres zuerst weiß, bitte melden. Ich bin zurzeit etwas eingeschränkt in meinen Möglichkeiten, da ich einen kleinen Unfall hatte und momentan etwas behindert. |
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10.07.2009, 13:19
Beitrag: #10
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RE: Musterverfahren Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung ab 2004
Habe gerade folgendes erhalten:
Zitat:Musterklage hat Erfolg - Steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium (BFH) |
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