Stpfl. verstorben
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10.07.2007, 18:29
Beitrag: #1
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Stpfl. verstorben
Hallo allerseits!
Man m�ge mir verzeihen, dass ich den gleichen Beitrag heute morgen schon in ein anderes Forum gestellt habe; aber ich hoffe, dass hier evtl. noch der ein oder andere fachkundige User was dazu posten kann.. Wir diskutieren im B�ro gerade folgenden Fall: Person A ist schwerkrank, geht mit ihrem Lebensgef�hrten (nicht Ehegatten) Mitte 2006 zum Notar und l�sst eine Generalvollmacht erstellen (Bevollm�chtigter = Lebensgef�hrte) hinsichtlich aller Angelegenheiten! Nun verstirbt die Frau Anfang 2007! Erben waren die 2 Kinder der A ! B erbte nichts ! Wer muss nun die Einkommensteuererkl�rung f�r den VZ 2006 unterschreiben? Lebensgef�hrte A, da er eine Generalvollmacht hat/te, oder die Erben ? Freue mich �ber zahlreiche Antworten! Beste Gr��e Jigsaw |
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10.07.2007, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.07.2007 18:41 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Stpfl. verstorben
Hallo
� 80 (2) AO: Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Ver�nderung in seiner Handlungsf�higkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; Also der Bevollm�chtigte, die Steuererstattung jedoch geh�rt zum Erbe. viele G[/font]r��e |
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10.07.2007, 18:48
Beitrag: #3
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RE: Stpfl. verstorben
Danke Opa !
Ehrlich gesagt hatte ich mir genau diese Antwort erhofft! ![]() Ist es hier erlaubt bzw. gew�nscht, einen Link von einem anderen Forum hier einzustellen? W�rde gerne in die Diskussion bisherige Argumente anderer User mit einflie�en zu lassen ! Gru� |
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10.07.2007, 18:56
Beitrag: #4
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RE: Stpfl. verstorben
Warum nicht, wurde doch schon gemacht.
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10.07.2007, 19:04
Beitrag: #5
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RE: Stpfl. verstorben
Ok... (Hatte ich bisher noch nicht gesehen!)
Hier der Link ! (Hey super.. Gratulation an die Macher dieses Forum! Die Maske um einen Link einzuf�gen ist wirklich mal �ne sch�ne L�sung!) Gru� |
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10.07.2007, 19:17
Beitrag: #6
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RE: Stpfl. verstorben
Erstaunt mich, da� dort fast alle anderer Meinung sind. Die erw�hnten 122 u. 150 AO best�tigen doch meine Meinung. Es ist immer vom Bevollm�chtigten die Rede, zwar eingeschr�nkt "geistiger Zustand" und "l�ngere Abwesenheit", trifft aber auf einen Verstorbenen auch zu und � 80 best�tigt es.
Also Erkl�rung --> Bevollm�chtigter ABER Steuerschuldner --> Erben Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert. Viele Gr��e |
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10.07.2007, 20:15
Beitrag: #7
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RE: Stpfl. verstorben
Opa schrieb:Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert. Ich (war ja nicht anders zu erwarten ![]() In der Nr. 3 AEAO zu � 80 steht aber, dass eine Vertretung durch Bevollm�chtigte nur unter den Voraussetzungen des � 150 Abs. 3 AO zul�ssig ist. |
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10.07.2007, 20:25
Beitrag: #8
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RE: Stpfl. verstorben
Petz schrieb:Opa schrieb:Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert. Die ist doch mit dem Tod gegeben? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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10.07.2007, 20:58
Beitrag: #9
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RE: Stpfl. verstorben
Hans-Christian schrieb:Die ist doch mit dem Tod gegeben? Den Tod kann man nat�rlich als l�ngere Abwesenheit bezeichnen, aber ich glaube nicht, dass das damit gemeint ist ![]() ![]() ![]() |
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10.07.2007, 21:06
Beitrag: #10
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RE: Stpfl. verstorben
Petz schrieb:Wie kann man deine Aussage aber begr�nden bzw. die Aussage von Opa und Hans-Christian widerlegen?Hans-Christian schrieb:Die ist doch mit dem Tod gegeben? |
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