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Stpfl. verstorben
10.07.2007, 18:29
Beitrag: #1
Stpfl. verstorben
Hallo allerseits!

Man m�ge mir verzeihen, dass ich den gleichen Beitrag heute morgen schon in ein anderes Forum gestellt habe; aber ich hoffe, dass hier evtl. noch der ein oder andere fachkundige User was dazu posten kann..

Wir diskutieren im B�ro gerade folgenden Fall:

Person A ist schwerkrank, geht mit ihrem Lebensgef�hrten (nicht Ehegatten) Mitte 2006 zum Notar und l�sst eine Generalvollmacht erstellen (Bevollm�chtigter = Lebensgef�hrte) hinsichtlich aller Angelegenheiten!
Nun verstirbt die Frau Anfang 2007!
Erben waren die 2 Kinder der A ! B erbte nichts !
Wer muss nun die Einkommensteuererkl�rung f�r den VZ 2006 unterschreiben?
Lebensgef�hrte A, da er eine Generalvollmacht hat/te, oder die Erben ?

Freue mich �ber zahlreiche Antworten!

Beste Gr��e

Jigsaw
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10.07.2007, 18:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.07.2007 18:41 von Opa.)
Beitrag: #2
RE: Stpfl. verstorben
Hallo

� 80 (2) AO: Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Ver�nderung in seiner Handlungsf�higkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben;

Also der Bevollm�chtigte, die Steuererstattung jedoch geh�rt zum Erbe.

viele G[/font]r��e
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10.07.2007, 18:48
Beitrag: #3
RE: Stpfl. verstorben
Danke Opa !

Ehrlich gesagt hatte ich mir genau diese Antwort erhofft!Big Grin

Ist es hier erlaubt bzw. gew�nscht, einen Link von einem anderen Forum hier einzustellen?
W�rde gerne in die Diskussion bisherige Argumente anderer User mit einflie�en zu lassen !

Gru�
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10.07.2007, 18:56
Beitrag: #4
RE: Stpfl. verstorben
Warum nicht, wurde doch schon gemacht.
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10.07.2007, 19:04
Beitrag: #5
RE: Stpfl. verstorben
Ok... (Hatte ich bisher noch nicht gesehen!)

Hier der Link !

(Hey super.. Gratulation an die Macher dieses Forum! Die Maske um einen
Link einzuf�gen ist wirklich mal �ne sch�ne L�sung!)

Gru�
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10.07.2007, 19:17
Beitrag: #6
RE: Stpfl. verstorben
Erstaunt mich, da� dort fast alle anderer Meinung sind. Die erw�hnten 122 u. 150 AO best�tigen doch meine Meinung. Es ist immer vom Bevollm�chtigten die Rede, zwar eingeschr�nkt "geistiger Zustand" und "l�ngere Abwesenheit", trifft aber auf einen Verstorbenen auch zu und � 80 best�tigt es.

Also Erkl�rung --> Bevollm�chtigter ABER
Steuerschuldner --> Erben

Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert.

Viele Gr��e
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10.07.2007, 20:15
Beitrag: #7
RE: Stpfl. verstorben
Opa schrieb:Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert.

Ich (war ja nicht anders zu erwarten Wink).

In der Nr. 3 AEAO zu � 80 steht aber, dass eine Vertretung durch Bevollm�chtigte nur unter den Voraussetzungen des � 150 Abs. 3 AO zul�ssig ist.
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10.07.2007, 20:25
Beitrag: #8
RE: Stpfl. verstorben
Petz schrieb:
Opa schrieb:Mal sehen, ob sich hier noch ein Anderer �u�ert.

Ich (war ja nicht anders zu erwarten Wink).

In der Nr. 3 AEAO zu � 80 steht aber, dass eine Vertretung durch Bevollm�chtigte nur unter den Voraussetzungen des � 150 Abs. 3 AO zul�ssig ist.

Die ist doch mit dem Tod gegeben?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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10.07.2007, 20:58
Beitrag: #9
RE: Stpfl. verstorben
Hans-Christian schrieb:Die ist doch mit dem Tod gegeben?

Den Tod kann man nat�rlich als l�ngere Abwesenheit bezeichnen, aber ich glaube nicht, dass das damit gemeint ist SmileSmileSmile
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10.07.2007, 21:06
Beitrag: #10
RE: Stpfl. verstorben
Petz schrieb:
Hans-Christian schrieb:Die ist doch mit dem Tod gegeben?

Den Tod kann man nat�rlich als l�ngere Abwesenheit bezeichnen, aber ich glaube nicht, dass das damit gemeint ist SmileSmileSmile
Wie kann man deine Aussage aber begr�nden bzw. die Aussage von Opa und Hans-Christian widerlegen?
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