Jigsaw
10.07.2007, 18:29
Hallo allerseits!
Man möge mir verzeihen, dass ich den gleichen Beitrag heute morgen schon in ein anderes Forum gestellt habe; aber ich hoffe, dass hier evtl. noch der ein oder andere fachkundige User was dazu posten kann..
Wir diskutieren im Büro gerade folgenden Fall:
Person A ist schwerkrank, geht mit ihrem Lebensgefährten (nicht Ehegatten) Mitte 2006 zum Notar und lässt eine Generalvollmacht erstellen (Bevollmächtigter = Lebensgefährte) hinsichtlich aller Angelegenheiten!
Nun verstirbt die Frau Anfang 2007!
Erben waren die 2 Kinder der A ! B erbte nichts !
Wer muss nun die Einkommensteuererklärung für den VZ 2006 unterschreiben?
Lebensgefährte A, da er eine Generalvollmacht hat/te, oder die Erben ?
Freue mich über zahlreiche Antworten!
Beste Grüße
Jigsaw
Man möge mir verzeihen, dass ich den gleichen Beitrag heute morgen schon in ein anderes Forum gestellt habe; aber ich hoffe, dass hier evtl. noch der ein oder andere fachkundige User was dazu posten kann..
Wir diskutieren im Büro gerade folgenden Fall:
Person A ist schwerkrank, geht mit ihrem Lebensgefährten (nicht Ehegatten) Mitte 2006 zum Notar und lässt eine Generalvollmacht erstellen (Bevollmächtigter = Lebensgefährte) hinsichtlich aller Angelegenheiten!
Nun verstirbt die Frau Anfang 2007!
Erben waren die 2 Kinder der A ! B erbte nichts !
Wer muss nun die Einkommensteuererklärung für den VZ 2006 unterschreiben?
Lebensgefährte A, da er eine Generalvollmacht hat/te, oder die Erben ?
Freue mich über zahlreiche Antworten!
Beste Grüße
Jigsaw