Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
� 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
09.07.2007, 12:37
Beitrag: #11
RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Petz schrieb:Was w�rdest du denn aus FA-Sicht vorschlagen, wenn in D jemand Autos in seinem Namen kauft und ins Ausland verkauft ?
Alt. 1: Erstmal anst�ndig (amts-)ermitteln. Smile

Alt. 2: Erstmal einen Bescheid erlassen und den Betroffenen vertrauensvoll auf das Rechtsbehelfsverfahren verweisen. Sad
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.07.2007, 17:46
Beitrag: #12
RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
1. Es ist ja dabei....

2. Naja, wenn es einfach so einen Bescheid erl�sst, kann man ja wiederum mangelnde Amtsermittlungspflicht vorwerfen....


Versteh mich bitte nicht falsch, aber dieses Frage- und Antwortspiel machen wir in schwierigen F�llen unter Kollegen oder mit dem Vorgesetzten, um letztendlich alles abzuw�gen.

Und dann wird alles aufgelistet und eine Entscheidung getroffen....
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.07.2007, 18:52
Beitrag: #13
RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Hallo,

ich denke mal, dass funktioniert nicht, dass einerseits auf Arbeitnehmer abgestellt wird und andererseits der Arbeitgeber nicht preisgegeben wird. Vor allem dann nicht, wenn der hier beschriebene Steuerpflichtige/Arbeitnehmer nach au�en so aufgetreten ist, als w�re er der Verk�ufer.

Er kann sich sein �bel aussuchen. Entweder er bringt die notwendigen Nachweise, dass er nicht Steuerpflichtiger ist und somit keine Mitwirkungspflicht nach � 90 II AO besteht oder aber er gibt seinen Arbeitgeber nicht Preis und muss sich den � 90 II AO zu seinem Nachteil anrechnen lassen.

Er ist in jedem Fall Beteiligter im Besteuerungsverfahren. Momentan sieht die Finanzverwaltung in ihm den Steuerpflichtigen und greift zu � 90 II AO. Sie k�nnte aber auch �ber �� 92, 93 AO zum gleichen Ergebnis kommen. Denn als Arbeitnehmer ist er Beteiligter. Er h�tte dann insoweit zur Aufkl�rung des Sachverhaltes Ausk�nfte zu geben und den Arbeitgeber zu benennen. Denn dieser d�rfte seiner Verpflichtung zur Abf�hrung der Lohnsteuer sowie der Sozialabgaben nicht nachgekommen sein.

Ich sehe da keinen Weg.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.12.2007, 23:45
Beitrag: #14
RE: � 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
jurico schrieb:Details m�chte ich nicht loswerden, da l�uft parallel noch ein Steuerstrafverfahren.
Das wurde �brigens mittlerweile eingestellt. Cool

War auch eine Posse. StA klagte in A an. Amtsgericht A erkl�rte sich f�r �rtlich nicht zust�ndig. StA klagte nun in B an. Auch Amtsgericht B erkl�rte sich f�r �rtlich nicht zust�ndig. Oberlandesgericht entschied aber: B ist zust�ndig. Big Grin
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation