Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
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14.01.2009, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2009 17:07 von Jive.)
Beitrag: #1
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Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Hallo .-)
Ich gr�bel grad.... ..es herscht folgende situation : PKW soll nicht ins BV wenn er nicht muss ( teurer Wagen wenig Fahrleistung soll hier auch unstreitig sinnvoll sein).. Die betriebliche Nutzung liegt auch unstreitig zwischen 10% und 50% somit kann ich also willk�ren oder halt auch gerade nicht. F�hrt jetzt � 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EstG dazu, dass der Wagen �ber die 50% Grenze rutscht weil die Fahrten Wohnung - Arbeit als betrieblich gelten. ( W�r n�mlich hier die Folge) Wenn ja dann folgt notwendiges BV mit 1% Regel. Oder habe ich trotzdem noch gewillk�rtes BV. Dann g�bs folgende L�sungen: 1.) ich willk�re ..dann aber mit 1% Regel 2.) ich willk�re nicht und da kein BV keine 1 % Regel. Wie ist eure Meinung dazu ?? lg und vorab schonmal Danke, Jive Farbiger Text zum leichteren Verst�ndnis von mir eingef�gt! LG Clematis Edith sagt : Wer braucht schon h�s ![]() |
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14.01.2009, 16:30
Beitrag: #2
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
gewillk�hrt oder gewillk�rt
das ist hier die FRAGE ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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14.01.2009, 16:31
Beitrag: #3
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
ich meine irgendwann mal gelesen zu haben, dass die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsst�tte zu den betrieblichen Fahrten geh�ren, weshalb das Fahrzeug notwendiges BV w�re.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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14.01.2009, 16:33
Beitrag: #4
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Hallo,
Ja, ich denke die Fragen >50% Nutzung und Betriebsverm�genseigenschaft geh�ren zusammen. Zwar f�hrt die Wortlautauslegung noch zu einem anderen Ergebnis (der besagte Satz sagt ja auch deutlich, "Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten (...)" und fingiert hier speziell f�r die Anwendung des 2. Satzes). Allerdings zeigt doch dein Beispiel bereits, dass es gegen Sinn und Zweck der Norm und gegen die Systematik des Gesetzes w�re (anerkannte Auslegungsmethoden), wenn du zu einem gewillk�rten BV kommen k�nntest ohne die zwingende 1% Methode anzuwenden. � 6 I Nr. 4 geht ja davon aus, dass betriebliche Kfz erfasst werden. Hierf�r legt er eigens nach Ma�gabe der anerkannten h�chstrichterlichen Rspr. zum BV-Begriff die 50% Grenze ins Gesetz und legt zudem fest, wie sie berechnet werden sollen. M.E. k�nnte man noch weiter gehen und nach dem EP-Verfassungsgerichtsurteil auch sagen, dass Fahrten W/A zwingend betrieblich sind, weil das Veranlassungsprinzip des � 4 IV hier diese Aufwendungen als betrieblich betrachten muss. Der Fiktion w�rde es dann gar nicht bed�rfen. Mfg showbee p.s. Clematis, wenn du schon Beitr�ge bearbeist, dann h�ttest du ja gleich noch das "h" aus der "Willk�hr" nehmen k�nnen. |
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14.01.2009, 17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2009 17:06 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Mir geht es halt nur darum, ob der PKW nun noch gewillk�rtes BV ist oder durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte nun zwangsl�ufig notwendiges BV wird.
..... vor der Gesetzes�nderung hatten die Fahrten Wohnung-Arbeit doch gerade keine auswirkungen auf die 50% Grenze. Da wurde dann meist gewillk�rt (Stichwort: Angestellte Ehefrau mit 11% betrieblicher Nutzung) und die 1 % Regel angewendet. Das war regelm��ig ein Minusgesch�ft f�r das FA und dieses sollte verhindert werden. Ansonsten hast du mich auch glaube ich falsch Verstanden. Wenn es gewillk�rtes bleibt , und ich entscheide mich den PKW zu bilanzieren . dann greift die 1% Regel. Wenn ich mich allerdings entscheide den Wagen nicht zu willk�ren, dann kann es mangels BV-Eigenschaft auch keine 1% Regel geben..dann gibt es eine Nutzungseinlage. (hier gew�nscht) Wird der PKW allerdings notwendiges BV durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit habe ich dieses Wahlrecht nicht. lg, Jive Edith sagt: An R 4.2 (1) EStR wurde ja schlie�lich nicht gedreht .... |
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14.01.2009, 17:06
Beitrag: #6
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
showbee schrieb:p.s. Clematis, wenn du schon Beitr�ge bearbeist, dann h�ttest du ja gleich noch das "h" aus der "Willk�hr" nehmen k�nnen. Naja, f�r die Rechts- und Linksschreibung der User bin ich nun nicht zust�ndig *grins* Daf�r k�nnen die Beitr�ge ja auch unbegrenzt lange editiert werden! Im �brigen denke ich auch, dass hier aufgrund der Fahrten Wohnung-Arbeit notwendiges BV vorliegt. ----------------- LG Clematis |
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14.01.2009, 17:10
Beitrag: #7
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Hier der Extremfall :
0% betriebliche Nutzung Der PKW wird nur privat (5000 Km) und f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (5001 Km) benutzt. Dann h�tten wir hier notwendiges BV ??? lg, Jive |
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14.01.2009, 17:30
Beitrag: #8
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
richtig
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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14.01.2009, 17:34
Beitrag: #9
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Jive: so w�re es nach meiner Meinung, eigenbetrieblicher Nutzungsanteil > 50%, das gibt der Wortlaut unstreitig vor.
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14.01.2009, 21:52
Beitrag: #10
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RE: Notwendiges BV durch � 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Jive schrieb:Hier der Extremfall :Habe ich immer so gesehen (mit allen Folgen, d. h. 1% ohne Fahrtenbuch, usw.). Alles in allem bei weiten Wegen zum Betrieb in der Regel ung�nstig, da wenig abziehbar aber die Ver�u�erung/Entnahme irgendwann voll steuerpflichtig ist. Bei relativ hohem Privatanteil und nur kurzer Zugeh�rigkeit zum BV ohne Bildung nennenswerter stiller Reserven k�nnte es mal positiv ausgehen. |
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