� 4 Nr. 21 b UStG
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17.12.2008, 14:32
Beitrag: #1
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� 4 Nr. 21 b UStG
kann mir jemand sagen, in welchem Umfang ein selbst�ndiger Lehrer an einer Bildungseinrichtung t�tig sein muss, damit die Leistung nach � 4 Nr. 21 b UStG umsatzsteuerfrei ist ? In den Richtlinien steht, dass einzelne Vortr�ge nicht ausreichen.
Was ist, wenn jemand an einer Uni 1 x im Jahr (wiederkehrend) einen Vortrag im Rahmen einer Vorlesungsreihe h�lt (mehrere Dozenten halten zu einem bestimmten Themenkreis jeweils 1 Vorlesung)? Kennt jemand Rechtsprechung dazu? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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17.12.2008, 17:54
Beitrag: #2
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
Hallo,
d�rfte wohl nicht ausreichen! Zitat:Eint�gige Fortbildungsseminare mit selbst�ndigem Referenten f�r Steuerberater sind umsatzsteuerpflichtig ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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17.12.2008, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.12.2008 18:04 von Vorwitzig.)
Beitrag: #3
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
danke Zaunk�nig, aber das Urteil ist zum alten Recht ergangen, als es den heutigen � 4 Nr. 21 b noch nicht gab. Deshalb meine ich, dass es nicht passt.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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18.12.2008, 09:25
Beitrag: #4
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
Hab mich mal durch Juris und unsere B�cherei gew�hlt und kann die Frage auch nicht zweifelsfrei beantworten.
In den Richtlinien steht "Die T�tigkeit muss regelm��ig und f�r eine gewisse Dauer ausge�bt werden." Wie immer schwammig. Der BFH hat in einem Urteil vom 17.04.08, V R 58/05 dazu folgendes geschrieben: Zitat:Bei den eint�gigen Fortbildungsseminaren handelt es sich ferner nicht um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht. Das trifft hier aber nicht zu, da die Vorlesung ja im Rahmen eines Studienplanes eingebettet war. Ich werde aber nochmal weiter schauen. Vielleicht finde ich noch was. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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18.12.2008, 17:09
Beitrag: #5
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
@Vorwitzig, warum hast du denn ein Problem? Wenn ich den Gesetzestext und A112a der UStR lese, sollte das alles passen. Wo hast du bedenken? Bei der Regelm��igkeit & Dauer oder weil nur im "Verbund" gelehrt wird? Gerade Blockveranstaltungen mit mehreren Dozenten alle 2 Semester sind eigentlich normal und nicht au�ergew�hnlich.
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18.12.2008, 17:17
Beitrag: #6
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
ich habe hier jemanden, der f�r zahlreiche Bildungstr�ger, die nach � 4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit sind, Semimare/Vorlesungen abh�lt, ab�r niemals mehrmals hintereinander, sondern immer nur 1 Seminar oder 1 Vorlesungsstunde.
F�r wen reicht 1 Vortrag nicht aus? F�r den Veranstalter (d�rfte logisch sein, weil eine einzelne Veranstaltung kaum eine Berufsausbildung darstellen d�rfte) oder auch f�r den freiberuflich t�tigen Dozenten? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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18.12.2008, 17:49
Beitrag: #7
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
Hi,
Steuerfrei m.E. soweit der Vortrag in einen Lehrplan eingebunden ist, weil nur dann ist es Unterrichtsleistung. Einzelne Vortr�ge ohne Zusammenhang sind dann m.E. nicht befreit. Bsp. Eine Privatschule bietet Unterricht zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss an (also Schule nach � 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Die Schule ist nur mit dem Unterricht befreit. Wenn nun im Rahmen des Lehrplanes bspw. ein Vortrag zum Arbeitsrecht passt und nur diesen ein Externer �bernimmt, dann w�re der m.E. auch frei. Anders: Eine Privatschule bietet regelm��ig zur Fortbildung der Personalabteilungsmenschen einen Wochenendkurs im AGG (Allg.Gleichbehandl.Gesetz) an und diesen �bernimmt der Externe. Dann ist das f�r die Privatschule m.E. keine Schul- oder Bildungszweck dienende Leistung und f�r den Externen dementsprechend auch nicht frei. So w�rde ich die Unterscheidung ansetzen. Mfg showbee |
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18.12.2008, 17:52
Beitrag: #8
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RE: � 4 Nr. 21 b UStG
ja, so halte ich das auch f�r sinnvoll. Die Ausf�hrungen in den UStR sind irritierend.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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