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§ 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 17.12.2008 14:32 kann mir jemand sagen, in welchem Umfang ein selbständiger Lehrer an einer Bildungseinrichtung tätig sein muss, damit die Leistung nach § 4 Nr. 21 b UStG umsatzsteuerfrei ist ? In den Richtlinien steht, dass einzelne Vorträge nicht ausreichen. Was ist, wenn jemand an einer Uni 1 x im Jahr (wiederkehrend) einen Vortrag im Rahmen einer Vorlesungsreihe hält (mehrere Dozenten halten zu einem bestimmten Themenkreis jeweils 1 Vorlesung)? Kennt jemand Rechtsprechung dazu? RE: § 4 Nr. 21 b UStG - zaunkönig - 17.12.2008 17:54 Hallo, dürfte wohl nicht ausreichen! Zitat:Eintägige Fortbildungsseminare mit selbständigem Referenten für Steuerberater sind umsatzsteuerpflichtig RE: § 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 17.12.2008 18:03 danke Zaunkönig, aber das Urteil ist zum alten Recht ergangen, als es den heutigen § 4 Nr. 21 b noch nicht gab. Deshalb meine ich, dass es nicht passt. RE: § 4 Nr. 21 b UStG - Kiharu - 18.12.2008 09:25 Hab mich mal durch Juris und unsere Bücherei gewühlt und kann die Frage auch nicht zweifelsfrei beantworten. In den Richtlinien steht "Die Tätigkeit muss regelmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt werden." Wie immer schwammig. Der BFH hat in einem Urteil vom 17.04.08, V R 58/05 dazu folgendes geschrieben: Zitat:Bei den eintägigen Fortbildungsseminaren handelt es sich ferner nicht um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht. Das trifft hier aber nicht zu, da die Vorlesung ja im Rahmen eines Studienplanes eingebettet war. Ich werde aber nochmal weiter schauen. Vielleicht finde ich noch was. RE: § 4 Nr. 21 b UStG - showbee - 18.12.2008 17:09 @Vorwitzig, warum hast du denn ein Problem? Wenn ich den Gesetzestext und A112a der UStR lese, sollte das alles passen. Wo hast du bedenken? Bei der Regelmäßigkeit & Dauer oder weil nur im "Verbund" gelehrt wird? Gerade Blockveranstaltungen mit mehreren Dozenten alle 2 Semester sind eigentlich normal und nicht außergewöhnlich. RE: § 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 18.12.2008 17:17 ich habe hier jemanden, der für zahlreiche Bildungsträger, die nach § 4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit sind, Semimare/Vorlesungen abhält, abér niemals mehrmals hintereinander, sondern immer nur 1 Seminar oder 1 Vorlesungsstunde. Für wen reicht 1 Vortrag nicht aus? Für den Veranstalter (dürfte logisch sein, weil eine einzelne Veranstaltung kaum eine Berufsausbildung darstellen dürfte) oder auch für den freiberuflich tätigen Dozenten? RE: § 4 Nr. 21 b UStG - showbee - 18.12.2008 17:49 Hi, Steuerfrei m.E. soweit der Vortrag in einen Lehrplan eingebunden ist, weil nur dann ist es Unterrichtsleistung. Einzelne Vorträge ohne Zusammenhang sind dann m.E. nicht befreit. Bsp. Eine Privatschule bietet Unterricht zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss an (also Schule nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Die Schule ist nur mit dem Unterricht befreit. Wenn nun im Rahmen des Lehrplanes bspw. ein Vortrag zum Arbeitsrecht passt und nur diesen ein Externer übernimmt, dann wäre der m.E. auch frei. Anders: Eine Privatschule bietet regelmäßig zur Fortbildung der Personalabteilungsmenschen einen Wochenendkurs im AGG (Allg.Gleichbehandl.Gesetz) an und diesen übernimmt der Externe. Dann ist das für die Privatschule m.E. keine Schul- oder Bildungszweck dienende Leistung und für den Externen dementsprechend auch nicht frei. So würde ich die Unterscheidung ansetzen. Mfg showbee RE: § 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 18.12.2008 17:52 ja, so halte ich das auch für sinnvoll. Die Ausführungen in den UStR sind irritierend. |