Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
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11.12.2008, 08:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2008 08:58 von Buchi.)
Beitrag: #1
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Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
Hallo,
ich habe hier eine Steuererklärung aus 2006 in der für eine nebenberuflich tätige Ärztin (als Ärztin nebenberuflich in einer Notaufnahme tätig) die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25% der Einnahmen akzeptiert wurde. Ich lese aus H 18.2 EStH aber etwas anderes. Nämlich, dass Ärzte nicht zur begünstigten Berufsgruppe gehören. Liege ich da etwa falsch? Gruß Buchi Edit: Dazu kommt noch, dass die Betriebsausgabenpauschale 634,00 € beträgt. |
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11.12.2008, 09:16
Beitrag: #2
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RE: Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
Du liegst m.E: nicht falsch. Ich denke dass FA hat hier nicht weiter geprüft bzw. wusste gar nicht, dass hier die 25% lt. H18.2 EStH angwendet wurde und ist von tatsächlichen Betriebsausgaben ausgegangen. Ich würde an dieser Stelle aber nicht weiter nachbohren und es für 2007 richtig machen.
Ciao Dragon |
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11.12.2008, 09:29
Beitrag: #3
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RE: Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
Danke Dragon,
das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen. In der Steuersparerklärung steht: "Anspruch haben Sie nur auf die vom BMF festgesetzten Pauschalen. Oft erkennen die Finanzämter aber auch in anderen Bereichen Pauschalen an. Probieren Sie es einfach aus. Setzen Sie z.B. pauschal 10, 15 oder 20 % Ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben an. Lehnt das Finanzamt ab, können Sie immer noch die tatsächlichen Betriebsausgaben nachweisen." Finde den Satz irgendwie frech. Ich weiß auch nicht wieso. Gruß Buchi |
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11.12.2008, 09:32
Beitrag: #4
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RE: Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
Da fehlt der Teilsatz "und kennzeichnen Sie die Betriebsausgaben als selbst ermittelte Pauschale". Ohne einen solchen Hinweis ist das leichtfertige Steuerverkürzung.
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