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Betriebsausgabenpauschale f�r �rztin - Buchi - 11.12.2008 08:55 Hallo, ich habe hier eine Steuererkl�rung aus 2006 in der f�r eine nebenberuflich t�tige �rztin (als �rztin nebenberuflich in einer Notaufnahme t�tig) die Betriebsausgabenpauschale in H�he von 25% der Einnahmen akzeptiert wurde. Ich lese aus H 18.2 EStH aber etwas anderes. N�mlich, dass �rzte nicht zur beg�nstigten Berufsgruppe geh�ren. Liege ich da etwa falsch? Gru� Buchi Edit: Dazu kommt noch, dass die Betriebsausgabenpauschale 634,00 � betr�gt. RE: Betriebsausgabenpauschale f�r �rztin - Dragon - 11.12.2008 09:16 Du liegst m.E: nicht falsch. Ich denke dass FA hat hier nicht weiter gepr�ft bzw. wusste gar nicht, dass hier die 25% lt. H18.2 EStH angwendet wurde und ist von tats�chlichen Betriebsausgaben ausgegangen. Ich w�rde an dieser Stelle aber nicht weiter nachbohren und es f�r 2007 richtig machen. RE: Betriebsausgabenpauschale f�r �rztin - Buchi - 11.12.2008 09:29 Danke Dragon, das w�re n�mlich meine n�chste Frage gewesen. In der Steuersparerkl�rung steht: "Anspruch haben Sie nur auf die vom BMF festgesetzten Pauschalen. Oft erkennen die Finanz�mter aber auch in anderen Bereichen Pauschalen an. Probieren Sie es einfach aus. Setzen Sie z.B. pauschal 10, 15 oder 20 % Ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben an. Lehnt das Finanzamt ab, k�nnen Sie immer noch die tats�chlichen Betriebsausgaben nachweisen." Finde den Satz irgendwie frech. Ich wei� auch nicht wieso. Gru� Buchi RE: Betriebsausgabenpauschale f�r �rztin - showbee - 11.12.2008 09:32 Da fehlt der Teilsatz "und kennzeichnen Sie die Betriebsausgaben als selbst ermittelte Pauschale". Ohne einen solchen Hinweis ist das leichtfertige Steuerverk�rzung. |