10. September um 10 Uhr
|
10.12.2008, 10:04
Beitrag: #101
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Jive schrieb:Ich w�rde gerne noch einmal zur R�ckwirkung kommen wollen. Ich auch ![]() K�nnte man das mit der R�ckwirkung so sehen, dass das BVerfG ja echte R�ckwirkung zulasten des Stpfl. in Ausnahmef�llen als zul�ssig ansieht, - z.B. bei nicht schutzbed�rftigem Vertrauen? fragt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.12.2008, 10:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 10:33 von Jive.)
Beitrag: #102
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Also so wie ich das verstanden habe, kommt eine echte R�ckwirkung nur in Ausnahmef�llen in betracht :
Das R�ckwirkungsverbot gilt ann nicht, wenn: -mit einer sp�teren Gesetzes�nderung zum betreffenden Zeitpunkt gerechnet werden musste -eine verfassungswidrige Vorschrift durch eine neue verfassungsm��ige ersetzt wird -zwingende �berwiegende Gr�nde des �ffentlichen Wohls vorliegen So wie ich das derzeit sehe, m�sste hier ein Ausnahmetatbestand greifen, der eine echte R�ckwirkung zul�sst. Jetzt stellt sich die Frage .. gibt es f�r die verpflichtung des Gesetzgebers eine Frist bis wann die Neuregelung zu erfolgen hat? Man k�nnte sich ja auch vorstellen, dass die Regierung die �bergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts einfach bis zu einer grunds�tzlichen Neuregelung in 2010 ( soll ja laut Aussage von Steinbr�ck so beabsichtigt sein ) anwendet, weil es im Grunde das gleiche Ergebnis bringt. ( Meine steckenpferd-Problematik mal ausgeklammert) Denn ob ich nun 0,30 � Werbungskosten pro Kilometer abziehe, oder 0,30 � "wie" Werbungskosten abziehe ist dem bund relativ wumpe..... Das Ergebnis ist in beiden F�llen das gleiche. Die Frage ist also: Folgt aus dem Urteil eine Pflicht des Gesetzgebers das Gesetz r�ckwirkend zu �ndern ( was ja ein ordnungsgem��es Gesetzgebungsverfahren erfordern w�rde), oder darf der Gesetzgeber die �bergangsvorschrift so "schlucken"? lg, Jive |
|||
10.12.2008, 10:45
Beitrag: #103
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Echte R�ckwirkung kann es auch aus zwingenden Gr�nden des gemeinen Wohls geben..., - aber das haben wir hier ja nicht.
Ich denke, sie werden sich f�r 2007 - 2009 eine Neuregelung im wahrsten Sinne des Wortes "sparen". Dem 0/8/15-Steuerzahler ist es wurscht, ob in dem Gesetz, das auf ihn zutrifft, jetzt "als" oder "wie" steht. Und die Herren und Damen Gesetzesmacher haben die Tragweite Ihrer 2007er-Regelung sowieso nicht verstanden gehabt. Aber warten wir es ab. Gr��e von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.12.2008, 10:51
Beitrag: #104
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Genau das ist meine Bef�rchtung @ Catja
Das hat f�r mich zur folge, dass ich nun recherchieren muss, wie bei einer klage vorm FG die Kosten verteilt werden, wenn der Gesetzgeber nach klageerhebung das gesetz r�ckwirkend so �ndert, dass ich meine Klage zu 100% verlieren w�rde. lg, Jive |
|||
10.12.2008, 10:55
Beitrag: #105
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Ich denke auch, das hei�e Eisen f�sst vorerst keiner mehr an.
Aber ich bin gerade eine Stunde im B�ro und habe (lt. Strichliste) bereits 9 Anrufe erhalten und hatte 6 Mail�s. Ist bei euch sicher nicht so schlimm, aber beim FA wird es wohl �hnlich sein. Oder? |
|||
10.12.2008, 11:50
Beitrag: #106
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
HAbe ich jetzt ein Gesetzgebungsverfahren verschlafen ??
Auf der Seite des BMF steht, dass ab 01.01.2009 automatisch das bis zum 31.12.2006 geltende Recht gilt. link lg, Jive |
|||
10.12.2008, 11:57
Beitrag: #107
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Hatten wir das nicht gestern schon ausf�hrlich?
Die �nderung (K�rzung Pendlerpsch.) muss r�ckwirkend aufgehoben werden, bis etwas neues beschlossen wird, gilt altes Recht (wie bis 2006) weiter. Lt. Pressemitteilung BFM soll das erst ab 2010 geschehen. |
|||
10.12.2008, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 12:14 von Jive.)
Beitrag: #108
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
Es gilt m. E. gerade nicht das alte Recht @ Opa
Bis zu einer r�ckwirkenden Neuregelung gilt � 9 Abs. 2 Satz 2 EstG statt ab dem 21 Km schon ab dem ersten Km. ( Siehe Urteil) und diesen Satz gibt es im alten Recht nunmal nicht. Damit das alte Recht gilt m�sste ein ordnungsgem��es Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen worden sein. Und das habe ich bisher nicht mitbekommen..daher auch meine verwunderung.... oder ist das nicht n�tig wenn eine Verfassungs-Unvereinbarkeit festgestellt wird? lg, Jive |
|||
10.12.2008, 12:18
Beitrag: #109
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
1. die Regelung "ab 21 km" ist verfassungswidrig
2. Gesetzgeber hat eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen 3. bis dahin gilt das alte Recht weiter Also wenn keine Neuregelung getroffen wird, gilt eben altes Recht weiter. 4. Neue Regelung soll lt. BFM erst 2010 kommen |
|||
10.12.2008, 12:39
Beitrag: #110
|
|||
|
|||
RE: 10. September um 10 Uhr
@Opa: altes Recht ab 2007! Also keine WK/BA, sondern nur "wie WK/BA" abzugsf�hig, allerdings ohne Einschr�nkung ab 21. km.
Tenor zu 2. "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist � 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (...) mit der Ma�gabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschr�nkung auf �erh�hte� Aufwendungen �ab dem 21. Entfernungskilometer� entf�llt." |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste