10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 17:50
Beitrag: #91
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RE: 10. September um 10 Uhr
Mit Verlaub, aus meiner staatsrechtlichen Sicht ist Rz. 88 gro�er Tobak.
"Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG fest, folgt daraus grunds�tzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, r�ckwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsgem�� umzugestalten. (...)" Das ist v�llig unhaltbar in meinen Augen, weil aus dem GG keine Pflicht zur Gesetzgebung ableitbar ist. Das Gericht h�tte genauso die Regelung "nur" f�r verfassungswidrig erkl�ren k�nnen, womit es bei der Anwendung der allgemeinen Norm der �� 9 I, 4 IV EStG geblieben w�re. Dann h�tten Fahrtkosten nach individueller Ma�gabe Ansatz finden k�nnen. Das wollte das BVerfG nicht, also hat es die Regelung erstmal anwendbar gelassen und nur "ab dem 21. km" gestrichen. Soweit ok. Das Gericht ist jedoch nicht befugt, dem Gesetzgeber aufzugeben hier nun auch eine Typisierung r�ckwirkend einzurichten. Der Gesetzgeber kann genauso sagen: Gut, keine Pauschale, die Finanz�mter pr�fen die tats�chlichen Kosten und wer keine Belege f�r Kfz Kosten hat oder Fahrten nicht glaubhaft machen kann, hat Pech. Hier dem Gesetzgeber eine Pflicht aufzugeben find ich nicht ok, weil nicht aus der Verfassung ableitbar. Na gut, das Urteil wird noch so einige Kritik finden. Und klar sollte auch sein, dass eine Neuregelung kein niemals endender Flu� s��en Breies wird. Man wird unweigerlich zur Altregelung zur�ck, das Pauschale nur f�r Kfz-Fahrer anzuwenden ist. Btw. Rz. 57 gibt dem Gesetzgeber f�r Typisierung zur Vereinfachung ordentlich Freiraum. Man m�sste die Anwendung der Pauschale nur auf Sonderf�lle ab 50km k�rzen und man k�nnte die Streichung mit dem Vereinfachungsargument wieder einf�hren... ein Schelm wer b�ses denkt... |
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09.12.2008, 17:53
Beitrag: #92
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RE: 10. September um 10 Uhr
@petz: Die automatischen �nderungen sind aber nur bei den Bescheiden m�glich, die bisher die Entfernungspauschale im Bescheid aufgedr�selt hatten.
Bei denen unter dem Pauschbetrag ist dies nicht m�glich. Ebenso bei der Berechnung in einer Gewinnermittlung oder Bilanz, etc. ... |
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09.12.2008, 17:56
Beitrag: #93
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RE: 10. September um 10 Uhr
2ndReality schrieb:Bei denen unter dem Pauschbetrag ist dies nicht m�glich.Doch, warum nicht ? Ist doch alles im FA gespeichert, wenn denn alles korrekt erkl�rt wurde. Ansonsten wird's bei denen nat�rlich etwas l�nger dauern, das ist klar. Zitat:Ebenso bei der Berechnung in einer Gewinnermittlung oder Bilanz, etc. ...Da nat�rlich nicht.... |
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09.12.2008, 18:13
Beitrag: #94
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RE: 10. September um 10 Uhr
Zitat:Doch, warum nicht ? Weil oftmals einfach nur der Erl�uterungstext geschl�sselt wurde, dass statt den Werbungskosten der h�here AN-Pauschbetrag angesetzt wurde. Die einzelnen Kz wurden in diesem Fall oftmals nicht erfasst. Und dann kann der Computer das nicht wissen... |
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09.12.2008, 18:23
Beitrag: #95
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RE: 10. September um 10 Uhr
2ndReality schrieb:Die einzelnen Kz wurden in diesem Fall oftmals nicht erfasst. Und dann kann der Computer das nicht wissen... Dann hat der Bearbeiter jetzt ein wenig mehr Arbeit ![]() Sollte er eigentlich aber alles erfasst haben, so lautete die Anweisung bei uns. Ich pers�nlich bin mal auf die Anzahl der F�lle gespannt, die jetzt nachtr�glich mit irgendwelchen Angaben kommen. Da wird man auch nichts absch�tzen k�nnen. |
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09.12.2008, 18:27
Beitrag: #96
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RE: 10. September um 10 Uhr
Also in den Gewinnermittlungsf�llen: Antrag auf �nderung? Hier hatten wir teilweise nur ab dem 20. km die Fahrten erkl�rt.
Mein 2007er Bescheid erging auch vorl�ufig in Hinblick auf die Pendlerpauschale (keine nicht-selbst. T�tigleit). Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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09.12.2008, 19:29
Beitrag: #97
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RE: 10. September um 10 Uhr
Taxman schrieb:ich m�chte gern mal wissen, wieviele Stpfl. bereits bei ihrem zust�ndigen SB angerufen und erfragt haben, wann sie mit dem geld rechnen k�nnen bei mir heute 4 .... Mittlerweile habe ich aber mein Personal informiert.. somit sollte ich diese F�lle nicht mehr ans Ohr kriegen ![]() |
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09.12.2008, 19:32
Beitrag: #98
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RE: 10. September um 10 Uhr
meinte mit SB den Sachbearbeiter beim FA und nicht den StB ... bei uns hat heute diesbzgl. keiner angerufen
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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09.12.2008, 20:41
Beitrag: #99
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RE: 10. September um 10 Uhr
Ich w�rde gerne noch einmal zur R�ckwirkung kommen wollen.
Was meint Ihr wie der Gesetzgeber reagiert? Das Bundesverfassungsgericht hat die jetztige Regelung ja gerade nicht f�r nichtig erkl�rt, sondern lediglich als mit dem grundgesetz unvereinbar. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist � 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorl�ufiger Steuerfestsetzung (� 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Ma�gabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschr�nkung auf �erh�hte� Aufwendungen �ab dem 21. Entfernungskilometer� entf�llt. Daraus folger ich, dass gerade noch nicht das "alte" Recht gilt.. dieses m�sste der Gesetzgeber erst wieder in Gesetz gie�en. Vielmehr haben wir jetzt keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten die aber nun bereits ab dem ersten Kilometer "wie" Betriebsausgaben abziehbar sind ( und nicht erst ab dem 21. ) lg, Jive |
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10.12.2008, 09:31
Beitrag: #100
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RE: 10. September um 10 Uhr
@Jive: Genau so ist es!
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