10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 13:33
Beitrag: #71
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RE: 10. September um 10 Uhr
So ist es. (s.a. Steuerforum)
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09.12.2008, 13:34
Beitrag: #72
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RE: 10. September um 10 Uhr
Durch das Urteil des BVerfG gilt das alte Recht vor dem 01.01.07 erstmal fort. Allerdings muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Dies könnte er ab dem 01.01.07 tun. Möchte er dies aber erst zum 01.01.10 tun, dann gilt bis dahin das alte Recht (0,30 €/km) bis zum 01.01.10. |
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09.12.2008, 13:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:38 von Opa.)
Beitrag: #73
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RE: 10. September um 10 Uhr
s. Steuernetz
DAS IST FALSCH: ein Änderung KANN erst ab 2010 erfolgen. Es MUSS nicht. |
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09.12.2008, 13:40
Beitrag: #74
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RE: 10. September um 10 Uhr
Wo finde ich denn die gesetzliche Begründung, dass das alte Recht dann an die Stelle des neuen ( nun ja verfassungswiedrigen) tritt, bzw weiterhin fortgilt?
lg, Jive |
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09.12.2008, 13:42
Beitrag: #75
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RE: 10. September um 10 Uhr
Bin dafür das Urteil und nicht Pressemitteilungen auszuwerten!
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09.12.2008, 13:45
Beitrag: #76
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RE: 10. September um 10 Uhr
@showbee: Volle Zustimmung... ^^
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09.12.2008, 14:03
Beitrag: #77
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RE: 10. September um 10 Uhr
Ich hab das Urteil im gesehen (siehe Phoenix-Link) und konnte nicht heraushören, daß eine andere Änderung ev. vorgenommen werden könnte. Das Gericht hat eindeutig die Änderung als verfassungswidrig angesehen (und auch nur darum ging es in der Klage), bis zu einer eventuellen neuen Regelung (die m.E. nur für die Zukunft gefällt werden kann) ist daher das alte Recht anzuwenden. Ich sehe auch keine rechtl. Möglichkeit jetzt rückwirkend eine Änderung ab 01.01.07 einzuführen.
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09.12.2008, 14:27
Beitrag: #78
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RE: 10. September um 10 Uhr
Ach Opa, so oft wie sich der Voßkuhle verhaspelt hat, können im schriftlich abgefassten Urteil noch einige Granaten versteckt sein. Auch war die TV Übertragung nur insoweit "bindend" als er den Tenor vorgelesen hat (alles ab Im Namen des Volkes bis (...) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.") Die mündliche Begründung die er danach abgab war zwar auch abgelesen, jedoch nicht die Begründung im Rechtssinn, weil nur eine kurze mündliche Zusammenfassung der tragenden Gründe. Was zählt ist allein die Begründung die am Ende im Bundesgesetzblatt zu finden ist...
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09.12.2008, 14:28
Beitrag: #79
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RE: 10. September um 10 Uhr
Hatte jetzt schon die ersten Anrufe (3) von Mandanten, ob sie jetzt etwas unternehmen müssten, ob ich das mache, oder ob es automatisch geht und wann das Geld kommt. Ich glaub ich muss meinen AB neu besprechen.
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09.12.2008, 15:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 15:28 von phönix.)
Beitrag: #80
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RE: 10. September um 10 Uhr
Hier gibt es erstmal den Link zur offiziellen Pressemitteilung.
hier Und hier gibt es das Urteil im Volltext. schönen Tag noch phönix |
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