Diskussion Erbschaftsteuerreform
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05.12.2008, 18:35
Beitrag: #21
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
showbee schrieb:Genauso kann man nun Unternehmer bzgl. Unternehmensnachfolge beraten.Nein, - das kann ich eben genau nicht, weil das Gesetz (nicht nur) eine L�cke hat, die durch rechtsfortbildung zu schlie�en sein wird. Und wenn das dann endlich mal der Fall ist, dann zeigt sich evtl, dass die Entscheidung falsch war. Das ist nicht das, was man einem Mandanten erz�hlt, der teure komplizierte Berechnungen anstellen l�sst, was sein Unternehmens�bergang nach altem und was nach neuem Recht kosten wird. Bei der Berechnung nach neuem Recht muss ich eine worst-case Berechnung anstellen, weil das Gesetz l�ckenhaft ist. Damit w�re es nach altem Recht billiger. Schlie�t man im Wege eines BMF-Schreibens aber die L�cke f�r den Mandanten "g�nstig", w�re die �bertragung nach neuem Recht billiger. Und daher rege ich mich auf, weil die Gesetzesmacher zu oberfl�chlich waren, um den Standart-Fall des Unternehmens�bergangs soweit wie n�tig zu regeln. Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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05.12.2008, 22:53
Beitrag: #22
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Genau.
Wie kann ich ein Gesetz verabschieden, bei dem von vorneherein klar ist, dass es Streit geben wird?` Sowas kann ich nicht nachvollziehen. Und alleine die Lohnsummenregelung ist sowas von bedenklich! ----------------- LG Clematis |
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06.12.2008, 08:05
Beitrag: #23
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo,
das komplette Gesetz ist nicht haltbar. Nehmt mal die Regelung mit der �bertragung von Immobilienverm�gen innerhalb der Familie. Da sollen also Verm�gens�bertragungen nur dann steuerfrei gestellt werden, wenn der Erbe die Wohnimmobilie selbst nutzt, und zwar die n�chsten 10 Jahre. Super Idee. Wenn ich also, aus welchen Gr�nden auch immer, daran gehindert bin diese Immobilie zu nutzen, oder wenn ich im Verlaufe des 10-Jahreszeitraums aufgefordert bin diese Immobilie nicht mehr zu nutzen (da vielen mir spontan ein halbes Dutzend gute Gr�nde ein), dann soll es nachtr�glich zu einer Besteuerung kommen? Mal abgesehen von den wirklich ganz allt�glichen F�llen im Leben. Ein Ehegatte geh�rt eine Immobilie in der er mit seinem anderen Ehegatten lebt. Per Testament f�llt diese Immobilie zu gleichen Teilen auf 5 Kinder, die alle irgendwo in der Welt verstreut leben. Und nun? M�ssen alle in das Haus einziehen? Man wollte auf Teufel komm raus ein Gesetz haben und hat nicht einmal ansatzweise dar�ber nachgedacht ob es nicht alternative M�glichkeiten gibt. Was h�tte z.B. gegen eine pauschale Besteuerung gesprochen, wie sie in anderen L�ndern durchaus �blich ist. Wertermittlung abz�glich Freibetrag = steuerlicher Verm�genswert. Darauf 15% Steuer und fertig ist. Wer bestimmte Verm�gen freistellen will (z.B. das Familienh�uschen), der h�tte eben einen entsprechend gro�en Freibetrag geschaffen mit der Folge, dass der gr��te Teil der Verm�gens�bertragungen in der Tat steuerfrei gewesen w�ren. Da braucht es keine Behaltens-, Verweil-, und Kontrollfristen. Was h�tte dagegen gesprochen den �sterreichischen Weg zu gehen (und die sind nicht einmal Vorreiter) und die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen? Was h�tte dagegen gesprochen die Erbschaftsteuer in die Einkommensteuer einflie�en zu lassen. Die Idee ist weder absurd noch undurchf�hrbar. Was h�tte dagegen gesprochen die Erbschaftsteuer abzuschaffen und lediglich eine Art Abgeltungssteuer f�r Verm�gens�bertragungen unter Lebenden zu schaffen? Jedesmal, wenn ich email-Kontakt mit der CDU habe, dann bekomme ich ein politisches Statement mit drunter (wohl ein Textbaustein). "Die CDU ist die Partei der Mitte.......blablabla". Wenn ich mir alle Parteien ansehe, dann scheint die Mitte neuerdings sehr weit links zu liegen. Ich wusste nicht, dass es eine Kontinentalverschiebung bei den politischen Parteien gibt. Scheint aber so. Und der Drift geht nicht auseinander sondern enger zusammen - eben nach links in Richtung staatlich gelenkter Sozialismus. Um es einfach mal derb auszudr�cken. Schei�e muss man beseitigen. Sie von links nach rechts zu drehen, an der Oberfl�che antrocknen zu lassen und ein paar Bl�mchen drauf zu setzen oder sonst irgendwie eine Zierschleife drum zu machen �ndert einfach nichts daran, dass es immer noch Schei�e ist. Das BVerfG hat gesagt es ist Schei�e und der Dorfversch�nerungsverein der Parlamentarier Deutschlands hat dem ganzen nur ein anderes Kleidchen verpasst. Wo bitte ist denn die Reform? Reform hei�t doch auch �nderung / Erneuerung. Mich erinnert das an "Bio". Nennt sich so und h�lt selten was es mit dem Namen impliziert. Gott bin ich froh, dass ich mit all dem Mist �berhaupt nichts zu tun habe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.12.2008, 11:18
Beitrag: #24
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo!
@Zaunk�nig: ich finde deine Kritik bzgl. des EFH nur bedingt gut. Deine Idee mit pauschaler Besteuerung und hohen Freibetr�gen hatten wir doch bis dato und es wurde f�r alles genutzt. Man muss sich eben vergegenw�rtigen, dass auch die Schenkung alle 10 Jahre den FB ausl�ste und man so "sich gut gestalten konnte". Also musste eine genauere L�sung her und hier verstehe ich deine Kritik an der L�sung nicht. Steuerfrei soll verbleiben die Selbstnutzung, also die eigene Nutzung des Erben. Nicht beg�nstigt wird allein das N�heverh�ltnis zur Person. Wenn man eben ein Haus und eine riesen Familie in der Welt hat, muss man eben das H�uschen auf den dort lebenden durch Vorausverm�chtnis �bergehen lassen. Es gibt doch f�r alles eine L�sung. Zu den anderen Vorschl�gen: ErbSt in ESt integrieren: technisch vertretbar und m�glich. H�tte jedoch Verfassungs�nderung bedurft wegen Art. 106 GG, die ErbSt wird dort neben der ESt genannt. Au�erdem sind die Aufkommen v�llig unterschiedlich geregelt (ESt = Gemeinsam, ErbSt = Land). Man h�tte also antizipieren m�ssen, wieviel ESt auf die "Erbschaften" entfiele und das in Art. 106 III GG �bernehmen m�ssen. Zur Erbfallsteuer: Dies w�rde zur v�lligen Negierung der Verh�ltnisse des Erben f�hren und dies w�rde wohl Art. 3 GG nicht erlauben. Es kann nicht die gleiche Steuer auf ein Erbschaft anfallen, die zum einen an den Nachbarn bzw. an den Ehegatten geht. Ehegatten & Familie sind nach Art. 6 GG zu priviligieren. Ansonsten: Es gab und gibt immer Gesetze, deren L�sung nie von vornherein klar war. Selbst das BGB von 1900 nach fast 10 Jahren Beratungen hielt viele Baustellen offen, die man nach den Motiven eindeutig einer "Kl�rung durch Wissenschaft und Rechtssprechung" vorbehielt, weil sich der Gesetzgeber hier nicht entscheiden wollte. Das ist und bleibt gerade heute legitim. Der Gesetzgeber ist nicht zum Idealgesetz verpflichtet, weil es auch faktisch in der Demokratie unm�glich ist. Zur Gestaltung: Gerade bei der Lohnsummenregelung hattet ihr doch hier schon selbst Gestaltungen vorgeschlagen: Gr�ndung und Einbringung in GmbH. Die GmbH ist nach � 5a GmbHG schon zu 1 Euro erh�ltlich, also nicht wirklich teuer. Auch kann man immernoch gern zu Ltd., Sarl & Co. greifen. M�glich w�re auch "Leiharbeit" in einer Betriebsaufspaltung etc. Bzgl. der Gestaltung an sich: genau das ist doch das tgl. Brot eines Gestaltungsberaters. Zeigen dass das Gesetz keine L�sung bereit h�lt, suchen von L�sungsalternativen (dazu gibts in K�rze xxx Aufs�tze in jeder Postille) und dann Alternativen vorschlagen. Der Mandant muss daf�r bezahlen und sich was aussuchen, der Berater stellt die Risiken klar. Wenn man sich dann noch einen Anwalt ins Boot holt, kann man vielleicht die zivilrechtlichen Vertr�ge so stricken, dass sie VOR Erbfall, aber NACH Kl�rung eines Problems wieder r�ckg�ngigmachbar sind. Ein Steuerberater sollte sich mE nie als reiner Buchhalter & JA Ersteller verstehen. Nun gut, ich w�nsche euch allen ein sch�nes Wochenende, der showbee |
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06.12.2008, 11:31
Beitrag: #25
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Gut und sch�n, aber Fakt ist, da� es "Murks" ist.
Und extra die Gr�ndung/Einbringung in eine GmbH ist ja wohl nicht ernst gemeint. Ist zwar alles nicht ganz mein Gebiet, aber das kann keine L�sung sein. Schlie�e mich @ ZK an, Gott sei Dank, hab ich nicht viel damit zu tun. :-) |
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07.12.2008, 00:45
Beitrag: #26
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Ich mache seit Wochen nichts anderes mehr.
Der Entwurf h�ngt mir gelinde gesagt zum Hals raus. Das Gesetz ist Murks, Mist, Scheisse, die noch dazu gut propagiert wurde. Beim Gespr�ch mit Freunden (die mit Steuerrecht nichts zu tun haben) habe ich mich gestern dar�ber ausgelassen. Sagt doch dann glatt einer zu mir: Hm, versteh ich nicht, die Freibetr�ge wurden doch fast verdoppelt? Gut und sch�n, was hab ich von einer Verdopplung der Freibetr�ge, wenn sich zeitgleich die Bemessungsgrundlage verdoppelt, und f�r alles weiter entfernt als Kind/Enkel sich auch nochdazu die Steuers�tze erh�hen? ----------------- LG Clematis |
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08.12.2008, 16:41
Beitrag: #27
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo,
drei ehemalige Verfassungsrichter haben sich, neben der Fraktion der FDP und einigen Vertreterverb�nden (z.B. WP + Stb) gegen das Gesetz ausgesprochen und entsprechende Stellungnahmen bzw. sogar die Pr�fung einer Verfassungsbeschwerde herausgegeben bzw. veranlasst. Die drei Verfassungsrichter haben dem Bundespr�sidenten angeraten dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen, da es so eklatante Verfassungsm�ngel hat, dass nicht minder als 3 Verfassungsrechte durch dieses Gesetz gebrochen werden. Sorry, aber das ErbStG ist der Versuch das Stahlger�st des Eifelturms in der schiefen Bauweise des Turms zu Pisa aufzubauen und darzustellen. Allerdings muss mir der Stahl noch gezeigt werden, der diese Schieflage tr�gt. By the way: Was ist der Unterschied zwischen Sozialismus und Kapitalismus? Im Soziallismus werden die Unternehmen erst verstaatlicht und dann zu Grunde gerichtet - im Kapitalismus ist es umgekehrt! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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08.12.2008, 17:13
Beitrag: #28
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Du meinst: http://www.focus.de/finanzen/steuern/erb...54084.html
? Nur Kirchhof ist BVerfG-Richter aD! Kirchhof lamentiert immer �ber Freiheit. Das Eigentumsfreiheit und Berufsfreiheit von Steuergesetzen nicht tangiert werden, hat das BVerfG nunmehr festgestellt, nachdem Kirchhof Richter aD ist. Kirchhof ist mit einer vorgefestigten Einstellung zum Staat (m�glichst liberal und frei) in das BVerfG gegangen und hat dann solche Hirnspinste wie den Halbteilungsgrundsatz aus dem Wort "zugleich" in Art. 14 GG erzaubert. Als Einziger pl�diert er auch, dass aus der Vereinigungsfreiheit sich ein Grundrecht auf rechtsformneutrale Besteuerung ergebe. Es ist traurig mit anzusehen, wie ein guter Wissenschaftler erst Ideen hatte, diese dann versuchte zu untermauern und nachdem er in der Wissenschaft damit auf Granit bi� nun unbeirrt wie Don Quichote weiterzieht. Kein Gesetz vergeht an dem nicht Kirchhof was mit Freiheitsgrundrechten findet. Zuletzt konnte man in seinem "Gesetz der Hydra, gebt den B�rgern ihren Staat zur�ck" lesen, was er vom Staat h�lt und denkt. Soziale Marktwirtschaft ist was anderes... Lang ist auf den Tross von Kirchhof aufgesprungen, nachdem sein Ziehvater Tipke sich zu sehr auf der Gegenspur der Gerechtigkeit bewegt hat. Ethik und Besteuerung nach der Leistungsf�higkeit hat Tipke gegen Kirchhof ins Feld gef�hrt. Er ist genauso wie Kirchhof zu einem "Unverbesserlichen" geworden, der nicht einsehen will, dass die Wahrheit wom�glich in der Mitte zwischen Freiheit & Gleichheit liegt. Das absolut gleichbehandelnde Steuergesetz kann es nicht geben, genauso nicht wie die unbeirrbare R�cksicht auf freiheitsliebende Menschen. Zu guter letzt Herr Viskorf: Er w�re der einzige, dem man hier vertrauen k�nnte, da er am BFH genau mit der Materie arbeitet. Er ist aber Steuer- und nicht Verfassungsrichter. Der Bundespr�sident t�te nicht gut daran Polemikern und Technokraten zu folgen und Steuervermeidung durch Nichtsteuerbarkeit von Schenkungen in einer �bergangszeit T�r und Tor zu �ffnen. |
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