GuE
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10.11.2008, 16:07
Beitrag: #1
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GuE
Bei der GuE wurde vergessen die KapESt anzugeben. Zinseinkünfte sind im Gewinn enthalten.
Bescheid über GuE ist bestandskräftig ohne Vdn. Besteht noch eine Möglichkeit der Anrechnung bei den Gesellschaftern? |
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03.12.2008, 20:48
Beitrag: #2
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RE: GuE
Ich sehe keine Möglichkeit.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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03.12.2008, 22:04
Beitrag: #3
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RE: GuE
ich werfe mal §129 AO in die runde.
wenn die zinsen im gewinn enthalten sind und die entrichtete KESt aus der GuV ersichtlich ist, handelt es sich m.E. um einen übertragungsfehler, der in den AWB des §129 AO fällt. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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03.12.2008, 22:44
Beitrag: #4
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RE: GuE | |||
04.12.2008, 07:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2008 07:09 von Buchi.)
Beitrag: #5
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RE: GuE
Ich sag mal ganz Frech:
Änderung der "Anrechnungsverfügung" nach § 130 Abs. 1 AO. Näheres hierzug: H 36 EStH Gruß Buchi |
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04.12.2008, 08:51
Beitrag: #6
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RE: GuE
Ich schliße mich @Buchi an.
Bin auch gerade an dem Problem. Aber ein netter Finanzbeamter (, - den ich hier mal nicht näher nenne ) in diesem Forum hat mir mal mitgeteilt, dass die Anrechnung finanzamtsunterschiedlich gehandhabt wird. Ich probier es gerade in Hessen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.12.2008, 09:20
Beitrag: #7
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RE: GuE
Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach § 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten.
----------------- LG Clematis |
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04.12.2008, 10:16
Beitrag: #8
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RE: GuE
Zitat:Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach § 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten. Geänderten Gue oder ESt Bescheid? Die Anrechnungsverfügung gibt es ja nicht beim GuE sondern beim ESt Bescheid. |
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04.12.2008, 12:28
Beitrag: #9
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RE: GuE
Buchi schrieb:Änderung der "Anrechnungsverfügung" nach § 130 Abs. 1 AO. Aber nicht im Feststellungsverfahren. |
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04.12.2008, 16:51
Beitrag: #10
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RE: GuE
Und da Finanzbeamte immer zusammenhalten, schließe ich mich Petz an.
Prizipiell würde mir auch immer zuerst § 130 AO einfallen. Da es hier aber um einen Feststellungsbescheid geht, kann man wohl schlecht mit der Änderung der Anrechnungsverfügung argumentieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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