neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
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01.12.2008, 09:26
Beitrag: #1
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neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Hallo Ihrs,
hier mein erstes (und sicher nicht mein letztes) Beratungsproblem i.S. neue ErbSt: Nehmen wir mal an, wir h�tten ein gut gehendes Einzelunternehmen, f�r das die beiden Wahlmodelle mit 1000 % bzw. 650 % der Lohnsumme... in Frage k�men. In diesem Unternehmen ist seit Jahren der Sohn als Gesch�ftsf�hrer angestellt, - was einen nicht unerheblichen Teil der Lohnsumme ausmacht. Jetzt soll das Unternehmen vom Vater auf den Sohn �bergehen. Ab �bergang gibt es ja kein Gesch�ftsf�hrergehalt mehr, - ergo s�nke meine Lohnsumme auf ein bedenkliches Ma� herab. Im Gesetzentwurf finde ich keine L�sung. Nach meiner Auffassung darf aber bei der Lohnsummenberechnung, die den k�nftigen 1000 % zugrunde liegt, das fr�here Gesch�ftsf�hrergehalt nicht mit einbezogen werden. Sonst w�ren die Beg�nstigungen ja Rechtsformabh�ngig. Nur, weil ein EU vorliegt, und somit die Bez�ge des Gesch�ftsf�hrers k�nftig nicht als BA abziehbar sind, w�re das Unternehmen ja schlechter gestellt, als z.B. eine GmbH? Au�erdem ist die Intention der 1000 % (Erhhalt von Arbeitspl�tzen) ja durch den Unternehmens�bergang nicht gef�hrdet. Sicherheitshalber doch noch eine GmbH gr�nden? gr�belt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.12.2008, 09:48
Beitrag: #2
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Bin am Mittwoch auf einem Seminar dazu, dann kann ich fragen!
Einsch�tzen w�rde ich�s so wie Du, nur mittlerweile bin ich nicht mehr davon �berzeugt, dass bei diesem Gesetzesentwurf auch nur einer der Beteiligten auch nur eine Minute das Hirn auf "Betrieb" gestellt hatte. ----------------- LG Clematis |
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01.12.2008, 12:57
Beitrag: #3
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Gutes Problem und nach dem jetzigen Stand ist dann wohl die Lohnsumme unterschritten...
Lachhaft was die da sich wieder �berlegt haben... |
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01.12.2008, 23:35
Beitrag: #4
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Hallo,
habe die Quelle meiner Information leider nicht auf die Schnelle finden k�nnen, aber ich habe dazu folgende Informationen: In den Definitionsbegriff der Lohnsumme fallen die mitarbeitenden sp�teren Erben nicht. Bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern soll es nicht zur Anwendung der Lohnsummenregelung kommen. Aber der ganze Mist ist ohnehin noch nicht durch. So einig wie im Bundestag ist man sich im Bundesrat eben nicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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02.12.2008, 10:13
Beitrag: #5
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
zaunk�nig schrieb:habe die Quelle meiner Information leider nicht auf die Schnelle finden k�nnen, aber ich habe dazu folgende Informationen: naja, im omin�sen � 13a IV steht davon leider nix... http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607918.pdf |
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02.12.2008, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2008 10:24 von Clematis.)
Beitrag: #6
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Das ist ja uralt...da wurde ja inzwischen schon drei Mal dran gedreht!
Folgendes habe ich grade gefunden: http://rsw.beck.de/rsw/upload/Beck_Aktue...-08(B).pdf sicher generell interessant: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=196670 ----------------- LG Clematis |
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03.12.2008, 15:26
Beitrag: #7
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
update aus dem seminar: der lohn des bertiebsuebernehmers gehoert zur ausgangslohnsumme.
jetzt hab ich eine frage! die behaltensfrist-ist sie taggenau zu sehen, oder bezieht sie sich auf das kalenderjahr? konnte auch das seminar nicht beantworten ----------------- LG Clematis |
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03.12.2008, 15:34
Beitrag: #8
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Clematis schrieb:update aus dem seminar: der lohn des bertiebsuebernehmers gehoert zur ausgangslohnsumme.Ja spinnen denn die jetzt komplett? Sollen wir jetzt etwa f�r alle zu �bergebenden Einzelunternehmen/PersGes erst mal �ne GmbH gr�nden? Danke @Clematis f�r das update. fassungslos: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.12.2008, 18:29
Beitrag: #9
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Denk Dir nix, Catja, da sassen heute ca 30 Leute in dem Seminar, und alle waren gleich fassungslos.
Was da heut an ungekl�rten Fragen aufkam, war irre. zB: Ehegatten sind gemeinschaftlich Eigent�mer eines Wohnhauses, das sie selbst bewohnen. Ehemann stirbt, Kind und Ehefrau erben je zur H�lfte das Haus. Muss jetzt das Kind zur Mutter ziehen? Reicht das �berhaupt wenn dann beide drin wohnen? Oder reicht es, wenn das Kind seinen Zweitwohnsitz dort anmeldet? ----------------- LG Clematis |
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