01.12.2008, 09:26
Hallo Ihrs,
hier mein erstes (und sicher nicht mein letztes) Beratungsproblem i.S. neue ErbSt:
Nehmen wir mal an, wir hätten ein gut gehendes Einzelunternehmen, für das die beiden Wahlmodelle mit 1000 % bzw. 650 % der Lohnsumme... in Frage kämen.
In diesem Unternehmen ist seit Jahren der Sohn als Geschäftsführer angestellt, - was einen nicht unerheblichen Teil der Lohnsumme ausmacht.
Jetzt soll das Unternehmen vom Vater auf den Sohn übergehen.
Ab Übergang gibt es ja kein Geschäftsführergehalt mehr, - ergo sänke meine Lohnsumme auf ein bedenkliches Maß herab.
Im Gesetzentwurf finde ich keine Lösung.
Nach meiner Auffassung darf aber bei der Lohnsummenberechnung, die den künftigen 1000 % zugrunde liegt, das frühere Geschäftsführergehalt nicht mit einbezogen werden. Sonst wären die Begünstigungen ja Rechtsformabhängig. Nur, weil ein EU vorliegt, und somit die Bezüge des Geschäftsführers künftig nicht als BA abziehbar sind, wäre das Unternehmen ja schlechter gestellt, als z.B. eine GmbH?
Außerdem ist die Intention der 1000 % (Erhhalt von Arbeitsplätzen) ja durch den Unternehmensübergang nicht gefährdet.
Sicherheitshalber doch noch eine GmbH gründen?
grübelt: die Catja
hier mein erstes (und sicher nicht mein letztes) Beratungsproblem i.S. neue ErbSt:
Nehmen wir mal an, wir hätten ein gut gehendes Einzelunternehmen, für das die beiden Wahlmodelle mit 1000 % bzw. 650 % der Lohnsumme... in Frage kämen.
In diesem Unternehmen ist seit Jahren der Sohn als Geschäftsführer angestellt, - was einen nicht unerheblichen Teil der Lohnsumme ausmacht.
Jetzt soll das Unternehmen vom Vater auf den Sohn übergehen.
Ab Übergang gibt es ja kein Geschäftsführergehalt mehr, - ergo sänke meine Lohnsumme auf ein bedenkliches Maß herab.
Im Gesetzentwurf finde ich keine Lösung.
Nach meiner Auffassung darf aber bei der Lohnsummenberechnung, die den künftigen 1000 % zugrunde liegt, das frühere Geschäftsführergehalt nicht mit einbezogen werden. Sonst wären die Begünstigungen ja Rechtsformabhängig. Nur, weil ein EU vorliegt, und somit die Bezüge des Geschäftsführers künftig nicht als BA abziehbar sind, wäre das Unternehmen ja schlechter gestellt, als z.B. eine GmbH?
Außerdem ist die Intention der 1000 % (Erhhalt von Arbeitsplätzen) ja durch den Unternehmensübergang nicht gefährdet.
Sicherheitshalber doch noch eine GmbH gründen?
grübelt: die Catja