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� 35a EStG - Hausarbeit
19.11.2008, 22:46
Beitrag: #11
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Nun bin ich platt. Vielen lieben Dank.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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19.11.2008, 22:57
Beitrag: #12
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Gern geschehen!
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20.11.2008, 00:21
Beitrag: #13
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
@showbee:

Da ich momentan nur mit dem H�ndi unterwegs bin, in aller K�rze: HUT AB und herzlichen Dank f�r Deine Akribie, um die ich Dich mangels Zeit (und wahrscheinlich auch Abstraktionsverm�gen) bei "meinereiner" beneide!

Aber ich kann mich ja rausreden, weil heute morgen, bei @kiharus Anfrage, die BT-Site mal wieder (wie leider sehr oft) offline war...

Also: " Chapeau "

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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20.11.2008, 09:16
Beitrag: #14
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
@ Catja, danke der warmen Worte. Aber das macht mir Spa� zu recherchieren. Gerade im Historienbereich der Steuergesetzgebung habe ich mich beruflich bedingt einarbeiten m�ssen. Also alles ein Klax, wenn man weiss wo man ansetzen muss.
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20.11.2008, 10:15
Beitrag: #15
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Die Aufnahme der "Unbarzahlung" in das Gesetz soll zwar die Schwarzarbeit usw. eind�mmen, ist bei dem heutigen Zahlungsverkehr aber kein wirklicher Nachweis, da� wirklich per �berweisung bezahlt wurde. Da viele (auch immer mehr Privatleute) die �berweisungen usw. online vornehmen, erfolgt keine Kontrolle, ob das Konto wirklich zur Fa. X geh�rt. Man �berweist einfach das Geld auf ein 2. Privatkonto (Ehefrau, Kinder...), dann steht im Kontoauszug "�berweisung Fa. X Handwerkerrechnung", aber die Fa. X hat es bar (oder gar nicht) bekommen. Insofern halte ich die Regelung f�r unsinnig und hoffe auf eine �nderung.
Habe hier das Problem Schornsteinfeger, die verlangen unbedingt Barzahlung, weil denen das Mahnverfahren (10 Kunden/Tag a ca. 30,-/60,-) zu aufwendig ist. Das sind aber dadurch ca. 10,- steuerl. Nachteil f�r alle Kunden. Und da man sich seinen Schornsteinfeger nicht aussuchen kann, gibt es jedesmal Probleme. Daher finde ich die Regelung (wie bereits gesagt) unsinnig bzw. realit�tsfremd.
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20.11.2008, 10:37
Beitrag: #16
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Opa schrieb:Da viele (auch immer mehr Privatleute) die �berweisungen usw. online vornehmen, erfolgt keine Kontrolle, ob das Konto wirklich zur Fa. X geh�rt. Man �berweist einfach das Geld auf ein 2. Privatkonto (Ehefrau, Kinder...), dann steht im Kontoauszug "�berweisung Fa. X Handwerkerrechnung", aber die Fa. X hat es bar (oder gar nicht) bekommen. Insofern halte ich die Regelung f�r unsinnig und hoffe auf eine �nderung....Daher finde ich die Regelung (wie bereits gesagt) unsinnig bzw. realit�tsfremd.

Volle Zustimmung. Aber bitte ganz leise sein, sonst verlangt noch jemand vom die Steuererm��igung begehrenden Steuerpflichtigen die Kopie des Bankauszugs des Handwerkers, aus dem der Zahlungs-Eingang hervorgeht...

Was aber darin �berdeutlich wird: da wird eine Regelung in die Welt gesetzt, um etwas zu "steuern", die inhaltlich wahrscheinlich nur geringe Effekte produziert, einen Haufen Mitnahmeeffekte ausl�st (Wohngeld, Nebenkostenabrechnungen der Vermieter) und ansonsten nur ein b�rokratisches Monstrum ist.

schönen Tag noch

phönix
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20.11.2008, 10:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 10:49 von Jive.)
Beitrag: #17
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Der Gesetzgeber ist mit der Vorschrift des � 35 a EstG anscheinend aber sehr zufrieden.

Ab dem 01.01 wird durch das "Konjunktur-Ma�nahmen-Paket" der betrag von 20% von 3.000,-� auf maximal 20% von 6.000,- � verdoppelt.

Auch die degressive Afa kommt wieder Tongue ( 25% f�r 2 Jahre)

Anscheinend ist die halbwertszeit im steuerrecht doch nicht so schlimm.. irgendwann kommt immer wieder das zuvor abgeschaffte hervor .. man muss nur lange genug warten.

lg, Jive
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20.11.2008, 11:05
Beitrag: #18
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Zitat:Volle Zustimmung. Aber bitte ganz leise sein, sonst verlangt noch jemand vom die Steuererm��igung begehrenden Steuerpflichtigen die Kopie des Bankauszugs des Handwerkers, aus dem der Zahlungs-Eingang hervorgeht...
Selbst dies wurde k�rzlich als Beweis abgelehnt (FG Urteil). Ein Handwerker hat die Einzahlung des Betrages auf sein Konto, nach erfolgter Barzahlung des Kunden, mit dem Kontoauszug nachgewiesen --> keine Anerkennung nach 35a.
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20.11.2008, 11:23
Beitrag: #19
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Jo... das war das von mir am Anfang des Threads gepostete Urteil vom FG Niedersachsen.


Meine Meinung ist ja , dass diese Vorschrift eine reine Beg�nstigungsvorschrift ist, und der Gesetzgeber ist bei subventionen doch frei, welche Nachweise er daf�r sehen m�chte.

Wie schon gesagt Jeder steuerpflichtige hat die gleichen chancen in den Genuss des � 35 a zu kommen, wenn er die Nachweise erbringt.

In der Umsatzsteuer ist es doch �hnlich:

Wer nicht den Nachweis f�r die steuerfreiheit erbringt, muss die Ust zahlen... hier liegt auch kein Verstoss gegen Art 3 GG nur weil der eine die Nachweise erbracht hat und der andere nicht.

lg, Jive
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20.11.2008, 11:41
Beitrag: #20
RE: � 35a EStG - Hausarbeit
Zitat:Jeder steuerpflichtige hat die gleichen chancen in den Genuss des � 35 a zu kommen
M.E. eben nicht, s. Schornsteinfeger. Oder gibt es eine Regelung, da� er nicht auf Barzahlung bestehen kann, u. eine �berweisung akzeptieren muss?
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