Hallo,
habe derzeit eine Anwärterin bei mir sitzen und wir reden gerade über Themen einer Hausarbeit. Sie schreibt über § 35a EStG und hat bereits viele Infos gesammelt.
Problematisch ist jedoch, dass inzwischen beim BFH ein neues Verfahren zur Barzahlung anhängig ist. Darin geht es um die Verletzung des § 3 GG. Das FG Düsseldorf sieht keine Verfassungswidrigkeit in der Regelung.
Kennt jemand Aufsätze, welche sich mit dieser Thematik bereits auseinandergesetzt haben und wäre so nett, entsprechende Fundstellen zu benennen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Kiharu und Anwärterin
Mein schlaues SIS meint:
DStR 41/2007 S. 1804
DB 7/2007 S. 358
NWB 51/2007 F3 S. 14895
Huhu.
mir fällt ad hoc dieses Urteil ein:
NIEDERSÄCHSISCHES FINANZGERICHT
URTEIL
vom
22.01.2008
Az.: 13 K 330/07
Kurzfassung: Barzahlung ist unzulässig.
Allerdings sind massig Fundstellen für Aufsätze in der Urteilsbegründung zu finden.
Ganz abgesehenvon der Tatsache, dass sich das FG mit der Urteilsbegründung anscheinend wirklich Mühe gemacht hat.
Ich finde sie jedenfalls sehr gelungen.
lg, Jive
FG Niedersachsen äußert sich jedoch nicht zur eventuellen Verfassungswidrigkeit wg. Ungleichbehandlung zwischen Überweisung und Barzahlung. Aber genau dafür brauchen wir Infos.
@maxell
Danke für die Fundstellen. Werden wir uns gleich mal anschauen.
Hallo,
würde mich mal an die Pressestelle des Deutschen Bundestages wenden und mir die Parlamentsprotokolle zukommen lassen.
Ich halte die Ablehnung zur Anerkennung einer Barzahlung grundsätzlich nicht für verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber wollte eine Förderung der Wirtschaft erreichen jedoch gleichzeitig auch die "Schwarzarbeit" kontrollieren und weiter eindämmen. Auf diesem Hintergrund ist der Gesetzestext entstanden.
Es obliegt immer noch dem Gesetzgeber die entsprechenden Ordnungsschritte zur Einhaltung und Wahrung seiner Gesetze zu bestimmen. Dabei dürfen dann auch allgemeine Einschränkungen verankert werden, die durchaus eine gewisse Einschränkung individueller Grundrechte beinhalten. Solange die wesentlichen Grundrechte der Persönlichkeit des Bürgers nicht eingeschränkt sind, wüsste ich nicht, was das BVerfG dazu veranlassen sollte hier eine Grundrechtsverletzung nach § 3GG (Allgemeinparagraf) zu erkennen.
Dazu müsste das BVerfG auch seine bisherige Rechtstellung aufgeben und würde dem Gesetzgeber eben hier die Durch- und Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes absprechen. Aber genau dies befürwortet das BVerfG und bemängelt oftmals den Tatbestand, dass die Gerichtsbarkeit die Unzulänglichkeiten des Gesetzgebers auszubaden hat. Und hier ist nun einmal nichts unzulänglich.
Aber dies ist meine Meinung dazu.
zaunkönig schrieb:würde mich mal an die Pressestelle des Deutschen Bundestages wenden und mir die Parlamentsprotokolle zukommen lassen.
findet man alles online!
Wo denn? Wir haben schon gesucht aber wir sind sooooo blond.
Ich suche mir immer erst mit den Schlüsselwörtern über google die Nummer der BT-Drucksache bzw. des Plenarprotokolles oder Steno-Protokolles raus und gebe die gefundene Nummer auf der Seite des Bundestages bei der Dokumentensuche ein.
Ist aber alles ziemlich mühsam.
Vielleicht hat ja jemand einen schnelleren Trick?
Gruß, die Catja
Danke für den Tipp. Das kann sie dann ja morgen mal ausprobieren.