R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
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11.11.2008, 08:14
Beitrag: #1
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R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Bekommen gerade ma�ig Schreiben vom FA die Einspr�che aus 2004 wegen Beitr�ge zur RV zur�ckzunehmen.
Wie geht ihr vor? In den Schreiben sind auch noch anh�ngige Verfahren angegeben. |
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11.11.2008, 09:07
Beitrag: #2
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Und das ist die Antwort, die Steuerberater bekommen, welche genau diese Einspr�che NICHT zur�cknehmen:
Zitat:Mit Urteil vom 08.11.2006, Az. X R 11/05 hat der BFH entschieden, dass vor dem Jahr 2005 geleistete Beitr�ge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen Wer-bungskosten bei den sonstigen Eink�nften sind. Hieran hat die Neuregelung der Rentenbe-steuerung im Alterseink�nftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl I 2004, 1427; BStBl I 2004, 554) nichts ge�ndert. Ist als Autotext bei mir gespeichert und kostes mich ein m�des L�cheln in eine Einspruchsentscheidung zu kopieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.11.2008, 09:13
Beitrag: #3
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Im Schreiben ist aber das Revisionsverfahren erw�hnt (X R 43/05).
Ist da nicht ein weiteres "Ruhen" m�glich? |
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11.11.2008, 09:25
Beitrag: #4
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Glaubst Du wirklich, der BFH stellt sich gegen das Bundesverfassungericht?
Wenn das Finanzamt kein weiteres Ruhen will, dann hast du schlechte Karten. Daf�r hat das Finanzamt die M�glichkeit der Fortsetzungsmitteilung und davon mache ich Gebrauch. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.11.2008, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 17:19 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Das ist aber auch eine bl�de Situation...
Wenn ich in Rente gehe, darf ich meine Rente zu 100% versteuern. Leider darf ich jetzt aber nicht 100% abziehen. Da wird man doch tats�chlich doppelt besteuert. Soll ich jetzt meine Unterlagen 40 Jahre aufheben,mir anschlie�end nen wolf rechnen, um dann 2048 auf die Steuerfreiheit der praktisch Eigenkapitalr�ckzahlung zu klagen? ( Nicht Schmunzeln.. die Unterlagen heb ich wirklich auf !!) Mal ganz ehrlich.. ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten w�r vern�nftig, sinnvoll und gerechtfertigt. lg, Jive PS: In den o.a. Urteilen,war die eigentliche Rente steuerfrei... Besteuert wurde der Ertragsanteil..also die Zinsen die aufgelaufen waren. |
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11.11.2008, 20:35
Beitrag: #6
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
In allen mir bisher bekannten gerichtlichen �u�erungen hei�t es sinngem��: Wenn etwas freizustellen w�re, dann in der Auszahlungsphase. Ich gehe daher davon aus, dass auch die Verfahren zu VZ 2005 ff. zu dieser Frage chancenlos sind.
Eher haben die Rentnerf�lle Chancen (zumindest bei einigen Konstellationen). Ich kenne z. B. einen Fall, wo ein Versorgungswerk die M�glichkeit der Kapitalabfindungen f�r Anspr�che aus bis 2004 geleisteten Beitr�gen vorsah. Folge: Bei Abfindung noch in 2004 steuerfrei, bei Auszahlung in 2005 ff. Besteuerung mit Besteuerungsanteil (mindestens 50% der Auszahlung, soweit die �ffnungsklausel nicht greift). Ergebnis in einem mir bekanntgewordenen Fall (eines Selbst�ndigen): Allein der steuerpflichtige Teil ist erheblich h�her als die Differenz zwischen gesamter Auszahlungssumme und den gesamten geleisteten Beitr�gen. Bei letzteren k�nnte man zudem die Auffassung vertreten, dass die so gut wie nicht steuerfreigestellt waren, da die H�chstbetr�ge der Vorsorgeaufwendungen jeweils deutlich auch so �berschritten wurden (sofern man eine anteilige Freistellung annehmen w�rde, �ndert das auch nur marginal etwas). Ich habe gr��te Bedenken, dass das verfassungsrechtlich standhalten kann. In den F�llen, in denen man zu einer zumindest h�lftigen Steuerfreiheit der Beitr�ge kommt, mag es anders beurteilt werden. |
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11.11.2008, 20:56
Beitrag: #7
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RE: R�cknahme Einspruch ESt 2004 RV
Zitat:Ich gehe daher davon aus, dass auch die Verfahren zu VZ 2005 ff. zu dieser Frage chancenlos sind. An die wage ich mich ja noch nicht mal ran mit Einspruchsentscheidungen. Ich entscheide nur Zeitr�ume VOR 2005, da die Frage diesbez�glich zumindest gekl�rt ist. Aber auch auf Bund-L�nder-Ebene geht man davon aus, dass f�r Zeitr�ume ab 2005 keine andere Marschrichtung zu erwarten ist. Im �brigen findet noch in diesem Monat eine m�ndliche Verhandlung beim BFH statt, wo es auch wieder mal um die Frage RV als WK geht. Hat �brigens ne Kollegin von mir entschieden ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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