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§ 32 EStG neue Tatsache
02.07.2007, 10:22
Beitrag: #11
RE: § 32 EStG neue Tatsache
Zitat:Die Anlage Kind hat keine Eingabemöglichkeit für den Verzicht,wie zum Beispiel:

"Das Kind ist nicht bei mir gemeldet".

Warum nicht? Wenn ich Zeile 37 der Anlage Kind freilasse (Entlastungsbetrag), ist es eindeutig, daß das Kind nicht beim Steuerpflichtigen wohnt.
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02.07.2007, 17:43
Beitrag: #12
RE: § 32 EStG neue Tatsache
Petz schrieb:Sowohl die abweichende Anschrift als auch der Entlastungsbetrag haben aber nichts mit dem Betreuungsfreibetrag zu tun.
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