Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
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13.10.2008, 17:57
Beitrag: #1
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Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
Hallo,
für die, die das Thema noch lesen/hören können. Habe nun die Antwort der Bundesregierung vorliegen, die sich natürlich mit der "Auftragsverwaltung der Steuergesetzes durch die Länder" aus der Schlinge ziehen wollen. Also der Aufruf: Wer kennt Länderanweisungen (Az.) die a) einen Belegverzicht zur ELSTER-AN-EStE ausprechen b) die Überprüfungsmodi zur Stichprobenprüfung regulieren ??? Danke, showbee |
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13.10.2008, 18:23
Beitrag: #2
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RE: Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
In SIS gibts ne Menge Ländererlasse bezüglich des Belegverzichts bei Elster. Aber ich gehe davon aus, dass du die alle kennst. Mehr kann ich auch nicht bieten.
Überprüfungsmodi-in S-H ist mir nichts dergleichen bekannt Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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13.10.2008, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2008 18:31 von Petz.)
Beitrag: #3
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RE: Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
Moin,
der Belegverzicht wird grundsätzlich auf der Elster-homepage proklamiert, es besteht aber ausdrücklich kein Rechtsanspruch darauf. Die Überprüfungsmodi werden natürlich nicht veröffentlicht, selbst der Bearbeiter kennt diese nicht, und werden von Zeit zu Zeit geändert. Ohne dass jemand die Änderung oder den Zeitraum kennt, wohlgemerkt. Das hat aber ausdrücklich nichts mit Elster zu tun, sondern gilt für alle AN-Erklärungen und nennt sich Risikomanagement (übersetzt: Personaleinsparung). |
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