Steuerberater

Normale Version: Nochmals Belegprüfung bei ELSTER!
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

für die, die das Thema noch lesen/hören können. Habe nun die Antwort der Bundesregierung vorliegen, die sich natürlich mit der "Auftragsverwaltung der Steuergesetzes durch die Länder" aus der Schlinge ziehen wollen.

Also der Aufruf: Wer kennt Länderanweisungen (Az.) die

a) einen Belegverzicht zur ELSTER-AN-EStE ausprechen
b) die Überprüfungsmodi zur Stichprobenprüfung regulieren

???

Danke,

showbee
In SIS gibts ne Menge Ländererlasse bezüglich des Belegverzichts bei Elster. Aber ich gehe davon aus, dass du die alle kennst. Mehr kann ich auch nicht bieten.

Überprüfungsmodi-in S-H ist mir nichts dergleichen bekannt
Moin,

der Belegverzicht wird grundsätzlich auf der Elster-homepage proklamiert, es besteht aber ausdrücklich kein Rechtsanspruch darauf.

Die Überprüfungsmodi werden natürlich nicht veröffentlicht, selbst der Bearbeiter kennt diese nicht, und werden von Zeit zu Zeit geändert.
Ohne dass jemand die Änderung oder den Zeitraum kennt, wohlgemerkt.
Das hat aber ausdrücklich nichts mit Elster zu tun, sondern gilt für alle AN-Erklärungen und nennt sich Risikomanagement (übersetzt: Personaleinsparung).
Referenz-URLs