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Anlage AV
17.09.2008, 09:46
Beitrag: #11
RE: Anlage AV
Stimmt, wie Dragon es beschreibt. Bei der VL wird oft ein neuer Bescheid mit der Gew�hrung der AN Sparzulage ausgestellt. Au�erdem steht in vielen Bescheiden, wenn im Vj. dies bereits beantragt wurde: "Sollten Sie VWL angelegt haben, k�nnen Sie ggf. die Festsetzung der AN Sparzulage bis zum 31.12. ? beantragen." (? steht f�r die 2 Jahresfrist)

F�r die Beachtung der AV muss aber der Bescheid ge�ndert werden. Dies wird zwar oft aus "Kulanz" gemacht, wenn sie versp�tet eingereicht wird, da viele Gesellschaften die Bescheinigung erst im April o. Mai ausstellen (oft nach Bescheiddatum), aber es besteht eben kein Rechtsanspruch darauf. Bei Petz (s.o.) gibt es zwar eine "interne Anweisung", aber mehr eben (leider) auch nicht.

Bei mir war die Bescheinigung auch im Mai ausgestellt, der Bescheid v. Juli, aber jetzt im September wurde die Bescheinigung erst mir (bzw. dem FA) vorgelegt. Das sie aber im Mai dem Mandanten bereits vorlag, aber nicht mit eingereicht wurde, wird der Bescheid eben nicht mehr ge�ndert.
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17.09.2008, 13:37
Beitrag: #12
RE: Anlage AV
Hallo,

Zitat:�nderung zul�ssig:

War die Anbieterbescheinigung im Zeitpunkt der Festsetzung der Steuer bereits erteilt, kommt eine �nderung nach � 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung in Frage. Die nachgereichte Anbieterbescheinigung stellt n�mlich ein nachtr�glich bekannt gewordenes Beweismittel vor.

Keine �nderung:

War die Anbieterbescheinigung zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung noch nicht erteilt, ist eine �nderung des Steuerbescheids nach � 173 Abgabenordnung ausgeschlossen, weil diese Bescheinigung die materielle Voraussetzung f�r den Sonderausgabenabzug darstellt.

Tipp:

Sollten Sie noch keine Anbieterbescheinigung f�r ihre Riesterbeitr�ge und Ihre Riesterzulage haben, sollten Sie mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuererkl�rung noch warten. Haben Sie bereits eine Steuererkl�rung ohne Anbieterbescheinigung eingereicht, k�nnen Sie bei fehlendem Sondersausgabenabzug innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen und die Bescheinigung nachsenden. Wurde die Einspruchsfrist vers�umt, gelten die von der Oberfinanzdirektion Magdeburg erl�uterten Grunds�tze.



Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verf�gung v. 6.2.2007, Az. S � 2222 � 9 � St 224


Das hilft bestimmt weiter.

Sch�ne Gr��e aus dem wilden, chaotischen Land zwischen den beiden Ozeanen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.09.2008, 13:57
Beitrag: #13
RE: Anlage AV
Ich hab�s jetzt 3 x gelesen, aber ich versteh�s nicht. Ist der Text zur �berschrift vertauscht?
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17.09.2008, 14:05
Beitrag: #14
RE: Anlage AV
Hallo,

schau mal hier

Eine bessere Quelle habe ich nicht. Komme zur Zeit auch nicht in das Intranet der OFD.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.09.2008, 14:27
Beitrag: #15
RE: Anlage AV
Das ist mir einleuchtender. Wenn auch leider mit der bekannten Konsequenz, da� bei mir nix mehr zu machen ist.
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17.09.2008, 14:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2008 14:53 von Hans-Christian.)
Beitrag: #16
RE: Anlage AV
Opa schrieb:Das ist mir einleuchtender. Wenn auch leider mit der bekannten Konsequenz, da� bei mir nix mehr zu machen ist.

Man lernt eben leider nicht nur von Fall zu Fall, sondern auch von Reinfall zu Reinfall, WinkWink

Spass beiseite, da hilft wohl in den F�llen nur, wo ein SA-Abzug g�nstiger ist, auf die Bescheinigung nach �10a zu warten bis zur Erkl�rungsabgabe. Das mu� man sich dann vermerken in den Aktendeckel.

Bitte nicht "Klugsch..." nun schimpfen!

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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