Dauerfristverl. UStVA
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15.09.2008, 18:11
Beitrag: #1
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Dauerfristverl. UStVA
Kommt bei mir selten vor.
Habe jetzt (vor über 2 Monaten) für jemanden erstmalig online einen Antrag auf Dauerfristverl. der UStVA (quartalsweise) gestellt. Habe bisher keine Antwort erhalten. Ist es üblich, daß das FA es nur zur Kenntnis nimmt, oder muss die Antwort schriftlich erfolgen? |
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15.09.2008, 18:20
Beitrag: #2
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Da kommt keine Antwort.
Ich habe heute gelernt, dass bei Betriebseröffnungen, also im Fragebogen, es nicht reicht wenn dort Dauerfristverlängerung beantragt wird. Es muss nochmals gesondert ein Antrag mit dem amtl. Formular gestellt werden. Warum auch immer.... Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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15.09.2008, 18:27
Beitrag: #3
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RE: Dauerfristverl. UStVA
@Maxell: Ja, weil es ein Formular gibt. Weil es bspw. für den Antrag auf Ist-Besteuerung kein Formular gibt, reicht das X auf dem Betriebseröffnungsbogen. Hoch lebe die Formularitis.
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15.09.2008, 18:32
Beitrag: #4
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverlängerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebseröffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so daß die jährl. Erklärung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte.
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15.09.2008, 19:47
Beitrag: #5
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Aus Stollfuß "Lexikon des Steuerrechts":
"Über die Gewährung der Dauerfristverlängerungnächster ist ein schriftlicher Bescheid des FA nicht erforderlich. Das FA kann den Antrag allerdings ablehnen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, z. B. wenn die Voranmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder angemeldete Vorauszahlungen nicht entrichtet werden (vgl. Abschn. 228 Abs. 1 Satz 3 UStR 2005)." Gruß Buchi |
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15.09.2008, 21:04
Beitrag: #6
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Opa schrieb:Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverlängerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebseröffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so daß die jährl. Erklärung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte. Ich hatte das nur im Zusammenhang erwähnt, Opa. Entschuldige, falls ich dich da verwirrt habe. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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16.09.2008, 09:13
Beitrag: #7
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Danke, dann ist ja alles klar. Brauchen wir nicht länger zu warten.
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16.09.2008, 17:09
Beitrag: #8
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RE: Dauerfristverl. UStVA
aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und später Verspätungszuschläge oder gar Schätzung kam!
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17.09.2008, 00:18
Beitrag: #9
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Wenn das per Elster übertragen wird?
Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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17.09.2008, 08:07
Beitrag: #10
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RE: Dauerfristverl. UStVA
ulrike schrieb:aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und später Verspätungszuschläge oder gar Schätzung kam! Dann haben die Leute vom FA halt mehr zu tun, denn die Schuld liegt dann an ihnen. Und Stornierungen sind eine echt lästige Angelegenheit. Ciao Dragon |
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