Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
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06.08.2008, 12:15
Beitrag: #1
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Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,
frisch aus der Newsbox: Zitat:SG Dortmund 28.07.2008, S 11 EG 8/07 u.a. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.08.2008, 12:54
Beitrag: #2
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Rev.?
mfg Dr. H.C. Freak |
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06.08.2008, 12:57
Beitrag: #3
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Das überrascht mich aber.
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06.08.2008, 14:17
Beitrag: #4
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Ja, das wundert mich auch. Aber da gibt es bestimmt noch eine Revision.
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06.08.2008, 17:59
Beitrag: #5
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,
noch nicht bekannt. Die Revisionsfrist läuft ja noch! Selbst das Sozialgericht hat es noch nicht veröffentlicht. Die hängen noch bei Ende Mai 2008. Bestätigung vom gleichen Gericht unter Aktenzeichen S 11 EG 40/07 am gleichen Tag. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.08.2008, 20:30
Beitrag: #6
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
damit hätt ich nu wirklich nicht gerechnet..
lg, Jive |
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28.05.2010, 10:02
Beitrag: #7
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,
nun auch die Bestätigung vom BSG. BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 10 EG 4/08 R Verfahrensgang: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 vom 22.07.2008 Leitsatz: Der vor der Geburt eines Kindes durch die anspruchsberechtigte Person veranlasste, das monatliche Nettoeinkommen erhöhende Lohnsteuerklassenwechsel darf bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld nicht unberücksichtigt bleiben; ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht entgegen gehalten werden. Fast 1 Jahr vom Urteil bis zur Veröffentlichung (26.05.2010) !!!!! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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