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Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
06.08.2008, 12:15
Beitrag: #1
Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Hallo,

frisch aus der Newsbox:

Zitat:SG Dortmund 28.07.2008, S 11 EG 8/07 u.a.

Steuerklassenwechsel kann zu h�herem Elterngeld f�hren

Eltern steht ein h�heres Elterngeld zu, wenn sie vor der Geburt des Kindes einen Steuerklassenwechsel vornehmen und die Elterngeld beanspruchende Mutter deshalb ein h�heres Nettoeinkommen erzielt als zuvor. Hierin liegt kein unzul�ssiger Missbrauch, da der Gesetzgeber trotz Kenntnis dieser Wahlm�glichkeit der Ehegatten keine Regelung zum Lohnsteuerklassenwechsel getroffen hat.

Der Sachverhalt:
Das SG Dortmund hatte in zwei F�llen �ber die Klagen von Frauen entschieden, die jeweils vor der Geburt ihres Kindes zusammen mit ihren Ehem�nnern die zuvor gew�hlte Lohnsteuerklassenkombination IV/ IV zu ihren Gunsten in III/ V ge�ndert hatten.

Das beklagte Versorgungsamt weigerte sich, das Elterngeld auf der Grundlage des infolge des Steuerklassenwechsels h�heren Nettoeinkommens der Kl�gerinnen zu berechnen und ber�cksichtigte nur deren zuvor erzieltes Nettoeinkommen. Dies begr�ndete es damit, dass es sich um keinen sinnvollen beziehungsweise dem Ehegatteneinkommen entsprechenden Steuerklassenwechsel gehandelt habe. Dieser sei vielmehr nur in der Absicht erfolgt, h�heres Elterngeld zu erhalten.

Die hiergegen gerichteten Klagen hatten vor dem SG Erfolg.

Die Gr�nde:
Der Elterngeld-Anspruch der Kl�gerinnen ist auf der Grundlage ihres infolge der Steuerklassen�nderung erh�hten Nettoeinkommens zu berechnen.

Die Nichtber�cksichtigung des Steuerklassenwechsels durch die Beklagte widerspricht der gesetzlichen Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Denn der Gesetzgeber hat trotz Kenntnis dieser Wahlm�glichkeit der Ehegatten keine Regelung zum Lohnsteuerklassenwechsel getroffen. Deshalb d�rfen die Beh�rden nicht �ber diese �Hintert�r� eine vom Gesetzgeber nicht erfolgte, nachtr�gliche Einschr�nkung der Elterngeldh�he vornehmen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.08.2008, 12:54
Beitrag: #2
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Rev.?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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06.08.2008, 12:57
Beitrag: #3
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Das �berrascht mich aber.
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06.08.2008, 14:17
Beitrag: #4
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Ja, das wundert mich auch. Aber da gibt es bestimmt noch eine Revision.
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06.08.2008, 17:59
Beitrag: #5
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Hallo,

noch nicht bekannt. Die Revisionsfrist l�uft ja noch!
Selbst das Sozialgericht hat es noch nicht ver�ffentlicht. Die h�ngen noch bei Ende Mai 2008.

Best�tigung vom gleichen Gericht unter Aktenzeichen S 11 EG 40/07 am gleichen Tag.

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06.08.2008, 20:30
Beitrag: #6
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
damit h�tt ich nu wirklich nicht gerechnet..

lg, Jive
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28.05.2010, 10:02
Beitrag: #7
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mi�brauchsgestaltung
Hallo,


nun auch die Best�tigung vom BSG.


BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 10 EG 4/08 R
Verfahrensgang: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 vom 22.07.2008

Leitsatz:

Der vor der Geburt eines Kindes durch die anspruchsberechtigte Person veranlasste, das monatliche Nettoeinkommen erh�hende Lohnsteuerklassenwechsel darf bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage f�r das Elterngeld nicht unber�cksichtigt bleiben; ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht entgegen gehalten werden.



Fast 1 Jahr vom Urteil bis zur Ver�ffentlichung (26.05.2010) !!!!!

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