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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
16.06.2008, 15:14
Beitrag: #41
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Ich hab jetzt dem FA geschrieben, dass über den Änderungsantrag noch nicht vollständig entschieden wurde, ich daher um Änderung bitte.
Hilfsweise habe ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Ich werd berichten, was das FA antwortet!

@Kiharu
Was machst Du eigentlich, wenn irgendwann einmal ein Fall, den wir hier diskutieren, bei Dir auf dem Schreibtisch landet? Prinzipiell weisst Du ja nicht, ob Du nicht zB an dem FA bist, an das ich gerade geschrieben habe! Klar ist das sehr unwahrscheinlich, aber möglich ist das dennoch?!

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LG
Clematis
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16.06.2008, 16:20
Beitrag: #42
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,

@clematis

Gegenfrage: Was machst Du, wenn Du feststellst, dass Du eine hier vorgebrachte Argumentationskette bei einem der hier anwesenden FA-Mitarbeiter vorbringst; diese eventuell sogar von selbigem Mitarbeiter kommt?


Ich persönlich würde wohl schmunzeln. An meiner sachlichen Einstellung würde es nichts ändern. Bliebe die Frage der Konformität bzw. der Gegensätzlichkeit der Rechtsauffassung und gegebenenfalls der Einfluss höherrangiger Entscheidungsträger im Amt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.06.2008, 19:40
Beitrag: #43
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo Clematis,

Zum Fall nochmal:
Habe heute den Sachverhalt nochmal mit einer Kollegin erörtert. Einigkeit besteht darüber, dass, wenn vom Antrag abgewichen wird, die Ablehnung mit gesonderten VA zu erfolgen hat. Alternativ (aber rechtlich bedenklich von uns beiden eingeschätzt) hätte man den Änderungsantrag mit der Veranlagung ablehnen können, dies jedoch nur wenn in den Erläuterungen explizit die Ablehnungsgründe detailliert aufgeführt sind und darauf hingewiesen wird, dass dies auch die Ablehnung des Änderungsantrages darstellt. Z.B. "Ihrem weitergehenden Antrag auf Änderunge konnte aus den und den Gründen nicht stattgegeben werden. Der über diesen Steuerbescheid hinausgehende Antrag wird daher hiermit abgelehnt. Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung gilt gleichermaßen für die teilweise Ablehnung Ihres Änderungsantrages." Ansonsten muss der Antrag mit gesonderten VA abgelehnt werden. Wir beide waren uns einig, dass dies in der Praxis meist nicht gemacht wird, ändert aber nichts daran, das dies ein Angreifpunkt für die abgelehnten Punkten wäre. Und nur weil es immer so gemacht wird, ist es noch lange nicht richtig.

Dass das Finanzamt nun clevererweise den VdN aufgehoben hat, ist rechtlich total daneben (wegen des noch offenen Antrages auf Änderung nach § 164), macht aber insoweit auch nichts, denn wir haben ja noch §§ 130 ff. AO.

Insofern wäre das Finanzamt verpflichtet, den Steuerbescheid, mit welchem der VdN rechtswidrig aufgehoben wurde (denn aufgehoben kann er nur werden, wenn abschließend geprüft. Dies ist hier jedoch nicht gegeben, weil ja noch offener Änderungsantrag vorhanden.) nach § 130 AO aufzuheben. Dies könne ggf. auch nur die Nebenbestimmung über die Aufhebung des VdN betreffen.

Andere Möglichkeit (für mich die sauberste): Das Finanzamt lehnt den Änderungsantrag jetzt per VA ab. Dagegen kannst Du Einspruch einlegen und im Erfolgsfall geht das Finanazmt über § 130 AO in die Festsetzung rein und ändert.

Alternativ wäre Wiedereinsetzung für Einspruch zu gewähren (stellt aber wirklich nur die letzte Alternative dar).

Mich interessiert wirklich, wie das Finanzamt in Deinem Fall entscheidet. Falls Du noch weitergehende Meinungen von mir haben möchtest, kontaktier mich per PN. Hab nämlich langsam das Gefühl, wir langweilen die anderen hier.

Nun zu Deiner anderen Frage:
Zitat:Was machst Du eigentlich, wenn irgendwann einmal ein Fall, den wir hier diskutieren, bei Dir auf dem Schreibtisch landet? Prinzipiell weisst Du ja nicht, ob Du nicht zB an dem FA bist, an das ich gerade geschrieben habe! Klar ist das sehr unwahrscheinlich, aber möglich ist das dennoch?!

Meine Fälle habe ich bisher in noch keinem Forum gefunden. Dies finde ich schade, denn mir wäre in meiner Arbeit oft geholfen, wenn unberatene Stpfl. sich öfter mal mit ihrem Rechtsproblem an ein Forum wenden und dort auch von anderen hören, dass das FA manchmal auch Recht hat. Einen Fall einer Freundin (Veranlagung) habe ich aber schon mal in einem Forum gefunden. War nett zu lesen, was die "Gegenseite" sich für Gedanken gemacht hat. Hab mich da aber rausgehalten und schmunzelnd mitgelesen.

Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn ich plötzlich einen Fall aus diesem Forum auf meinen Schreibtisch hätte. Sowohl das Finanzamt als auch die Beraterschaft haben die gleichen Waffen. Beide Seiten sind ans Gesetz gebunden. Meine Entscheidung sind bestimmt nicht immer "in dubio pro Finananzamt". Ich versuch meine Entscheidung (und dabei ist es egal, in welche Richtung sie ausfallen) ausschließlich mit "Recht und Gesetz" zu begründen. Damit bin ich bisher immer gut gefahren.
Und außerdem, hier werden qualifizierte Diskussionen geführt. Es wäre schön, wenn ich das Niveau auch durchweg auf meinen Schreibtisch hätte. Leider lassen sich viel zu wenig Berater mit mir auf qualifizierte Diskussionen ein. Aber das ist ein anderes Problem und würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Einen schönen Abend noch

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.06.2008, 20:54
Beitrag: #44
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo Kiharu,

ohne jetzt einen AO Kommentar zu wälzen. Ist der VdN nicht Nebenbestimmung zum Steuerbescheid weshalb für ihn § 130 AO nicht anwendbar ist?

Fragend,
showbee
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16.06.2008, 21:05
Beitrag: #45
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Stimmt, aber § 130 läßt auch die teilweise Rücknahme von Verwaltungsakten zu und deshalb könnte die teilweise Rücknahme sich auch nur auf die Nebenbestimmung (als ein Teil des Steuerbescheides) beziehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.06.2008, 21:24
Beitrag: #46
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
@Kiharu

Vielen lieben Dank für die Mühe, die Du Dir mit meinem SV machst.
Von selbst wär ich da nie drauf gekommen.

Ich hoffe mal, dass das betroffene FA das ähnlich sieht wie Du! Ich werde auf alle Fälle weiter berichten.
Wenns "mein" FA wäre, wüsste ich genau, wie die Antwort aussehen würde:

3 Seiten wild zusammengewürfelte Textbausteine mit dem Tenor: "Des hamma no nia so gmacht, do wern mia jetzt ned damit ofanga...". Irgendwann im Jahre 2023, nach 3t Briefverkehr und 6585 Telefonaten bekomme ich dann endlich eine Einspruchsentscheidung (zu einem Einspruch, der an sich nie als Zulässsig gewertet worden ist...*strirnrunzel*), Klage beim FG geht raus, und 3 Wochen später hab ich meinen Abhilfebescheid...kommentarlos....
Die Erben des StPFl wundern sich, aber sind im ersten Moment glücklich, solange, bis meinem FA einfällt, dass die Erben im Jahr 2015 Beerdigungskosten des StPfl geltend gemacht haben, die jetzt rückwirkend gestrichen werden, weil jetzt dank der ESt-Erstattung die Erbmasse die Beerdigungskosten übersteigt...
Ach ja:Festsetzungsverjährung--> ein Fremdwort. Und wenn ich es in den Mund nehme, respektive es schreibe, wird mit "Steuerhinterziehung" gedroht, weil die Erben ja im Jahre 2015 die zu erwartende ESt-Erstattung (?!?!?) hätten berücksichtigen müssen.

Aber es ist eigentlich das FA von frankts, mal schaun wie die reagieren....

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LG
Clematis
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16.06.2008, 22:04
Beitrag: #47
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Also, bevor ich jetzt gesteinigt werde, die Schiene über § 130 AO funktioniert so nicht. Der ist nicht auf Steuerbescheide anwendbar. Da bin ich etwas übers Ziel hinausgeschossen. Es geht wohl wirklich nur noch über die von mir genannte letzte Alternative.

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04.08.2008, 15:18
Beitrag: #48
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Habe soeben einen Anruf vom FA erhalten.

2005 ist noch offen, kann geändert werden, weil dem Änderungsantrag/Einspruch nicht entsprochen wurde!!!

Danke nochmals an alle!

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LG
Clematis
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04.08.2008, 15:23
Beitrag: #49
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Wo und wann gibts den Sekt... Hab mich zwar am Thema damals nicht beteiligt, komme aber gerne zum trinken ;-)
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04.08.2008, 15:25
Beitrag: #50
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Freut mich sehr für Dich.

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