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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
11.06.2008, 13:28
Beitrag: #1
"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Gerade eben mein letzter Termin war doch sehr interessant.

Eine Dame beginnt mit den Worten: Ich hab meine Steuererklärung selber gemacht, weil mir der Steuerberater zu teuer war.

Ahja, denk ich mir, und bin gespannt was danach kommt.

Danach legt sie mir einen ESt-Bescheid 2005 (!!!) von April 08 vor.
Nachzahlung rund 5.000 €. Kein Einspruch, hat sie verbummelt. Na Juhuu. Abweichung bei den Einkünften Gewerbebetrieb: erklärt -5000, veranlagt +17000.

Vorher ist schon mal ein Schätzbescheid raus gegangen, Nachzahlung 2000 €. Mit dem wär sie besser dran gewesen...

So, jetzt geh ich die AO wälzen ob ich irgendwo ein Mäuseloch in diesen Bescheid rein bekomme. Wenn jemand eine Tipp hat-immer her damit.

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LG
Clematis
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11.06.2008, 13:46
Beitrag: #2
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Dummheit muss bestraft werden! Solange hier keine Nichtigkeit bzw. mangelnde Bekanntgabe vorliegt (also insgesamt Unwirksamkeit des Bescheides) ist da nix zu machen.
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11.06.2008, 13:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.06.2008 14:03 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Sehe ich keine Möglichkeit, wenn du nicht 129 o.ä. findest.

Aber solche Fälle hatte ich auch schon. Hatte die Mandanten mehrmals angeschrieben - keine Reaktion - Aufforderung der Sterkl. vom FA - keine Reaktion - geschätzter Bescheid - keine Reaktion - Aufhebung der VdN - keine Reaktion - Mahnung Zahlungsaufforderung - keine Reaktion - Zwangsvollstreckung (Kontopfändung) - einen Tag später standen sie bei mir im Büro. Zu spät. Zwischen meinem ersten Schreiben und dem Besuch bei mir, waren ja auch gerade mal 1 1/2 Jahre vergangen.

Aber ich hat ja schonmal vorgerechnet, warum soviele ihre StErkl. selber machen. Cool
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11.06.2008, 14:03
Beitrag: #4
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
@OPA: *lol* genau sowas kenn ich auch. Papier ist geduldig und landet in der Schublade. Ungeöffnete Briefe stören ja auch nicht. Vogel Strauß zieht erst den Kopf aus dem Sand, wenn der Vollstreckungsbeamte an der Tür klopft (laut und deutlich hörbar sogar durch Sand) bzw. wenn die EC Karte vom ALDI nicht mehr akzeptiert wird (roter Kopf). Aber was soll man machen?
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11.06.2008, 14:04
Beitrag: #5
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Naja, wirkliche Chance sehe ich auch keine.

Eine winzigwinzig kleine Möglichkeit gibt sich vielleicht aus einer Rückfrage, die das FA telefonisch hatte. Die Dame wollte das schriftlich bekommen, hat aber dann nichts mehr vom FA gehört, bis der Bescheid kam.

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LG
Clematis
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11.06.2008, 14:05
Beitrag: #6
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,

Sind die Abweichungen im Steuerbescheid erläutert?

Wenn nicht, dann.......

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.06.2008, 14:08
Beitrag: #7
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Nur: Die Betriebsausgaben (scheinbar alle!!!) wurden nicht berücksichtigt, weil die Belege nicht eingereicht wurden.

Reicht wohl nicht...leider

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Clematis
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11.06.2008, 14:55
Beitrag: #8
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hä? BA nicht anerkannt, weil Belege nicht eingereicht? Seit wann reicht man denn zu betrieblichen Einkünften seine Belege ein? Wozu gibt es Möglichkeit der Prüfung gerade für Gewinneinkünftebezieher? Das sollte erläutert sein...
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11.06.2008, 14:57
Beitrag: #9
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Genauso hab ich auch gekuckt.
Ich krieg jetzt heut abend erst mal die Vollmacht, und die eingereichte GuV, dann kann ich da morgen mal mit dem FA telefonieren.

Die Belege wurden jedoch scheinbar angefordert, aber nur telefonisch.
Nachdem die Mandantin den Bearbeiter gebeten hatte, ihr das doch schriftlich zusammenzustellen was er haben will, hat sie scheinbar nichts mehr gehört.

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Clematis
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11.06.2008, 15:00
Beitrag: #10
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,

meine mich erinnern zu können, dass es für einen ähnlichen Fall ein FG-Urteil gibt. Aber ich weiß nicht mehr in welchem genauen Sachzusammenhang, und auch zu wenig über die Einzelumstände hier.

Ich habe mal mit einer Kanzlei zusammengearbeitet, da hat einer der verantwortlichen Berater in einem solchen Fall den Bescheid angesehen, den Mandanten angesehen und schlicht und einfach gesagt: Pech gehabt.

Die Überlegung war:
Selbst wenn es eine Möglichkeit der Korrektur gäbe, der Aufwand ist so zeitintensiv und so teuer, dass im Ergebnis das Geld nur verschoben wird.
An der Einstellung des Steuerpflichtigen wird sich ohnehin nichts ändern, und wenn, dann nur vorübergehend.
Wer also glaubt den richtigen Weg gegangen zu sein, der soll auch sein Wegegeld bezahlen.

Die Dame kann sich jetzt ausreichend Gedanken darüber machen, was sie nun eingespart hat.
Wäre sie nach dem Schätzbescheid zum Berater gegangen, dann hätte der wohl dazu geraten den Schätzbeschein hinzunehmen, wenn sie die Unterlagen nicht vorlegen kann, oder zumindest zu diesem Zeitpunkt die Angelegenheit noch auf den richtigen Weg bringen können.

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