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"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
16.06.2008, 15:14
Beitrag: #41
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Ich hab jetzt dem FA geschrieben, dass �ber den �nderungsantrag noch nicht vollst�ndig entschieden wurde, ich daher um �nderung bitte.
Hilfsweise habe ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Ich werd berichten, was das FA antwortet!

@Kiharu
Was machst Du eigentlich, wenn irgendwann einmal ein Fall, den wir hier diskutieren, bei Dir auf dem Schreibtisch landet? Prinzipiell weisst Du ja nicht, ob Du nicht zB an dem FA bist, an das ich gerade geschrieben habe! Klar ist das sehr unwahrscheinlich, aber m�glich ist das dennoch?!

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LG
Clematis
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16.06.2008, 16:20
Beitrag: #42
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,

@clematis

Gegenfrage: Was machst Du, wenn Du feststellst, dass Du eine hier vorgebrachte Argumentationskette bei einem der hier anwesenden FA-Mitarbeiter vorbringst; diese eventuell sogar von selbigem Mitarbeiter kommt?


Ich pers�nlich w�rde wohl schmunzeln. An meiner sachlichen Einstellung w�rde es nichts �ndern. Bliebe die Frage der Konformit�t bzw. der Gegens�tzlichkeit der Rechtsauffassung und gegebenenfalls der Einfluss h�herrangiger Entscheidungstr�ger im Amt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.06.2008, 19:40
Beitrag: #43
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo Clematis,

Zum Fall nochmal:
Habe heute den Sachverhalt nochmal mit einer Kollegin er�rtert. Einigkeit besteht dar�ber, dass, wenn vom Antrag abgewichen wird, die Ablehnung mit gesonderten VA zu erfolgen hat. Alternativ (aber rechtlich bedenklich von uns beiden eingesch�tzt) h�tte man den �nderungsantrag mit der Veranlagung ablehnen k�nnen, dies jedoch nur wenn in den Erl�uterungen explizit die Ablehnungsgr�nde detailliert aufgef�hrt sind und darauf hingewiesen wird, dass dies auch die Ablehnung des �nderungsantrages darstellt. Z.B. "Ihrem weitergehenden Antrag auf �nderunge konnte aus den und den Gr�nden nicht stattgegeben werden. Der �ber diesen Steuerbescheid hinausgehende Antrag wird daher hiermit abgelehnt. Die beigef�gte Rechtsbehelfsbelehrung gilt gleicherma�en f�r die teilweise Ablehnung Ihres �nderungsantrages." Ansonsten muss der Antrag mit gesonderten VA abgelehnt werden. Wir beide waren uns einig, dass dies in der Praxis meist nicht gemacht wird, �ndert aber nichts daran, das dies ein Angreifpunkt f�r die abgelehnten Punkten w�re. Und nur weil es immer so gemacht wird, ist es noch lange nicht richtig.

Dass das Finanzamt nun clevererweise den VdN aufgehoben hat, ist rechtlich total daneben (wegen des noch offenen Antrages auf �nderung nach � 164), macht aber insoweit auch nichts, denn wir haben ja noch �� 130 ff. AO.

Insofern w�re das Finanzamt verpflichtet, den Steuerbescheid, mit welchem der VdN rechtswidrig aufgehoben wurde (denn aufgehoben kann er nur werden, wenn abschlie�end gepr�ft. Dies ist hier jedoch nicht gegeben, weil ja noch offener �nderungsantrag vorhanden.) nach � 130 AO aufzuheben. Dies k�nne ggf. auch nur die Nebenbestimmung �ber die Aufhebung des VdN betreffen.

Andere M�glichkeit (f�r mich die sauberste): Das Finanzamt lehnt den �nderungsantrag jetzt per VA ab. Dagegen kannst Du Einspruch einlegen und im Erfolgsfall geht das Finanazmt �ber � 130 AO in die Festsetzung rein und �ndert.

Alternativ w�re Wiedereinsetzung f�r Einspruch zu gew�hren (stellt aber wirklich nur die letzte Alternative dar).

Mich interessiert wirklich, wie das Finanzamt in Deinem Fall entscheidet. Falls Du noch weitergehende Meinungen von mir haben m�chtest, kontaktier mich per PN. Hab n�mlich langsam das Gef�hl, wir langweilen die anderen hier.

Nun zu Deiner anderen Frage:
Zitat:Was machst Du eigentlich, wenn irgendwann einmal ein Fall, den wir hier diskutieren, bei Dir auf dem Schreibtisch landet? Prinzipiell weisst Du ja nicht, ob Du nicht zB an dem FA bist, an das ich gerade geschrieben habe! Klar ist das sehr unwahrscheinlich, aber m�glich ist das dennoch?!

Meine F�lle habe ich bisher in noch keinem Forum gefunden. Dies finde ich schade, denn mir w�re in meiner Arbeit oft geholfen, wenn unberatene Stpfl. sich �fter mal mit ihrem Rechtsproblem an ein Forum wenden und dort auch von anderen h�ren, dass das FA manchmal auch Recht hat. Einen Fall einer Freundin (Veranlagung) habe ich aber schon mal in einem Forum gefunden. War nett zu lesen, was die "Gegenseite" sich f�r Gedanken gemacht hat. Hab mich da aber rausgehalten und schmunzelnd mitgelesen.

Ich pers�nlich h�tte kein Problem damit, wenn ich pl�tzlich einen Fall aus diesem Forum auf meinen Schreibtisch h�tte. Sowohl das Finanzamt als auch die Beraterschaft haben die gleichen Waffen. Beide Seiten sind ans Gesetz gebunden. Meine Entscheidung sind bestimmt nicht immer "in dubio pro Finananzamt". Ich versuch meine Entscheidung (und dabei ist es egal, in welche Richtung sie ausfallen) ausschlie�lich mit "Recht und Gesetz" zu begr�nden. Damit bin ich bisher immer gut gefahren.
Und au�erdem, hier werden qualifizierte Diskussionen gef�hrt. Es w�re sch�n, wenn ich das Niveau auch durchweg auf meinen Schreibtisch h�tte. Leider lassen sich viel zu wenig Berater mit mir auf qualifizierte Diskussionen ein. Aber das ist ein anderes Problem und w�rde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Einen sch�nen Abend noch

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16.06.2008, 20:54
Beitrag: #44
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo Kiharu,

ohne jetzt einen AO Kommentar zu w�lzen. Ist der VdN nicht Nebenbestimmung zum Steuerbescheid weshalb f�r ihn � 130 AO nicht anwendbar ist?

Fragend,
showbee
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16.06.2008, 21:05
Beitrag: #45
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Stimmt, aber � 130 l��t auch die teilweise R�cknahme von Verwaltungsakten zu und deshalb k�nnte die teilweise R�cknahme sich auch nur auf die Nebenbestimmung (als ein Teil des Steuerbescheides) beziehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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16.06.2008, 21:24
Beitrag: #46
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
@Kiharu

Vielen lieben Dank f�r die M�he, die Du Dir mit meinem SV machst.
Von selbst w�r ich da nie drauf gekommen.

Ich hoffe mal, dass das betroffene FA das �hnlich sieht wie Du! Ich werde auf alle F�lle weiter berichten.
Wenns "mein" FA w�re, w�sste ich genau, wie die Antwort aussehen w�rde:

3 Seiten wild zusammengew�rfelte Textbausteine mit dem Tenor: "Des hamma no nia so gmacht, do wern mia jetzt ned damit ofanga...". Irgendwann im Jahre 2023, nach 3t Briefverkehr und 6585 Telefonaten bekomme ich dann endlich eine Einspruchsentscheidung (zu einem Einspruch, der an sich nie als Zul�sssig gewertet worden ist...*strirnrunzel*), Klage beim FG geht raus, und 3 Wochen sp�ter hab ich meinen Abhilfebescheid...kommentarlos....
Die Erben des StPFl wundern sich, aber sind im ersten Moment gl�cklich, solange, bis meinem FA einf�llt, dass die Erben im Jahr 2015 Beerdigungskosten des StPfl geltend gemacht haben, die jetzt r�ckwirkend gestrichen werden, weil jetzt dank der ESt-Erstattung die Erbmasse die Beerdigungskosten �bersteigt...
Ach ja:Festsetzungsverj�hrung--> ein Fremdwort. Und wenn ich es in den Mund nehme, respektive es schreibe, wird mit "Steuerhinterziehung" gedroht, weil die Erben ja im Jahre 2015 die zu erwartende ESt-Erstattung (?!?!?) h�tten ber�cksichtigen m�ssen.

Aber es ist eigentlich das FA von frankts, mal schaun wie die reagieren....

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LG
Clematis
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16.06.2008, 22:04
Beitrag: #47
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Also, bevor ich jetzt gesteinigt werde, die Schiene �ber � 130 AO funktioniert so nicht. Der ist nicht auf Steuerbescheide anwendbar. Da bin ich etwas �bers Ziel hinausgeschossen. Es geht wohl wirklich nur noch �ber die von mir genannte letzte Alternative.

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04.08.2008, 15:18
Beitrag: #48
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Habe soeben einen Anruf vom FA erhalten.

2005 ist noch offen, kann ge�ndert werden, weil dem �nderungsantrag/Einspruch nicht entsprochen wurde!!!

Danke nochmals an alle!

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LG
Clematis
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04.08.2008, 15:23
Beitrag: #49
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Wo und wann gibts den Sekt... Hab mich zwar am Thema damals nicht beteiligt, komme aber gerne zum trinken ;-)
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04.08.2008, 15:25
Beitrag: #50
RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Freut mich sehr f�r Dich.

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