steuerfreie Abfindung
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24.07.2008, 19:29
Beitrag: #1
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steuerfreie Abfindung
Hallo,
bei der ESt-Erkl�rung 2007 sind 11000 Euro auf der LSt-Karte des ANs als steuerfreie Abfindung vermerkt, 8800 als F�nftelregelung versteuert, also f�r mehrere Jahre. In 07 gibts keinen FB mehr. Wie kann ich jetzt verfahren? Oder hab ich nen Denkfehler? Sind die 11000 steuerfreie Abfindung, die auf der LSt-Karte vermerkt sind, im angegebenen Brutto enthalten? In dem Falle w�re nichts falsch berechnet, da der Freibetrag nicht in der ESt-Berechnung des FAs auftaucht. Gru�, Manfred |
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25.07.2008, 05:35
Beitrag: #2
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RE: steuerfreie Abfindung
Skydiver schrieb:Sind die 11000 steuerfreie Abfindung, die auf der LSt-Karte vermerkt sind, im angegebenen Brutto enthalten? Das wei� man in der Regel nicht. Daher steht im Kleingedruckten auf der Anlage N auch: Bitte Vertragsunterlagen beif�gen. |
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25.07.2008, 06:19
Beitrag: #3
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RE: steuerfreie Abfindung
Hallo Petz,
achso, dann fordere ich hier den Vertrag an. Aber der Vermerk stfr Abfindung ist schonmal falsch. Danke! Gru�, Manfred |
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25.07.2008, 10:38
Beitrag: #4
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RE: steuerfreie Abfindung
Zitat:Aber der Vermerk stfr Abfindung ist schonmal falsch.Es war einmal ein � 3 9. EStG... und wenn er nicht ge�ndert wurde (aber er wurde)... ![]() |
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25.07.2008, 10:42
Beitrag: #5
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RE: steuerfreie Abfindung
Opa schrieb:Zitat:Aber der Vermerk stfr Abfindung ist schonmal falsch.Es war einmal ein � 3 9. EStG... und wenn er nicht ge�ndert wurde (aber er wurde)... Kann ja sein das da jemand seine EDV nicht auf den aktuellen Stand hat. |
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25.07.2008, 11:04
Beitrag: #6
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RE: steuerfreie Abfindung
Keaton schrieb:Kann ja sein das da jemand seine EDV nicht auf den aktuellen Stand hat. oje, das wird teuer... ich sag nur 42d EStG, wenn beim AN nix zu holen ist... |
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25.07.2008, 14:56
Beitrag: #7
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RE: steuerfreie Abfindung
Hallo,
es war ein alter Vertrag, irgend so ein Urteil besagt, dass bis zu irgend einem Datum vereinbart, noch laut Altvertrag der Freibetrag g�ltig ist. Ich hatte es irgendwie vergessen, dass es sowas ja auch noch gibt. Au�erdem lag das Ganze unter dem Grenzsteuersatz von 42 %. Gru�, Manfred |
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25.07.2008, 17:40
Beitrag: #8
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RE: steuerfreie Abfindung
Hallo, gerade im Internet gefunden, da ich mein schlaues Henssler Buch nicht zur Hand hatte :-)
"Abfindungen: Steuerfreiheit bleibt bis zum 31.12.2007 erhalten 30.03.2006 Seit 1.1.2006 sind Abfindungen, die Ihr Unternehmen einem Arbeitnehmer f�r den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt, "fast" ganz normal zu versteuern. "Fast", weil die Steuerverg�nstigung nach �� 24 Nr.1, 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 EstG (F�nfregelung) bestehen bleiben. Das hei�t: Die Abfindung wird so behandelt, als ob sie �ber mehrere Jahre verteilt ausgezahlt w�rde. Im Ergebnis f�hrt dies zu einer Milderung der Tarifprogression. F�r alle vor dem 31.12.2005 vereinbarten Abfindungen gelten die bisherigen Freibetr�ge bis zum 31.12.2007 weiter. Dies gilt auch f�r von einem Gericht verh�ngte Abfindungszahlungen." Hoffe das hat geholfen :-) |
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25.07.2008, 17:48
Beitrag: #9
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RE: steuerfreie Abfindung
Wozu Urteile w�lzen?
Steht in � 52 Abs. 4a EStG. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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25.07.2008, 17:49
Beitrag: #10
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RE: steuerfreie Abfindung
Vielen Dank PiranhaVS,
das mit der F�nftelregelung (Zus.ballg.v.Eink.) war mir schon bekannt, aber bin noch am Urteilsuchen wg. der bis 2005 vereinbarten Abfindungszahlungen. Gru�, Manfred |
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