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Wiedereinsetzung
15.06.2007, 10:37
Beitrag: #1
Wiedereinsetzung
Hallo Forumsuser,

Folgender Sachverhalt.

In einer Steuererkl�rung haben wir f�r einen Mandanten zu recht eine doppelte Haushaltsf�hrung angesetzt. Nun hat das FA dem Mandant den Bescheid geschickt und die doppelte Haushaltsf�hrung nicht anerkannt. Dieser Mandant hat uns jedoch den Bescheid erst zugesandt, nachdem dieser schon Bestandskr�ftig gewesen ist. Ist evtl. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen fehlenden rechtlichen geh�rs?

Wenn jemand auch eine andere M�glichkeit dazu einf�llt dass wieder zu reparieren, w�re ich sehr dankbar.

gr�sse Steve
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15.06.2007, 11:01
Beitrag: #2
RE: Wiedereinsetzung
Fehlt denn im Bescheid die Erl�uterung der Abweichung?

Und-ist in der StE angegeben dass der Bescheid an den Berater gehen soll und nicht an den Mandanten?

-----------------
LG
Clematis
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15.06.2007, 11:30
Beitrag: #3
RE: Wiedereinsetzung
Tja, die Erl�uterung steht schon auf dem Bescheid drauf, und der Bescheid sollte nicht direkt zu uns gehen, sondern zum Mandanten.
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15.06.2007, 11:58
Beitrag: #4
RE: Wiedereinsetzung
Dann sehe ich nicht viel Chancen f�r eine Wiedereinsetzung...

-----------------
LG
Clematis
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15.06.2007, 12:30
Beitrag: #5
RE: Wiedereinsetzung
Ich auch nicht, daher mache ich immer eine Postzustellvollmacht zu mir.
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15.06.2007, 18:11
Beitrag: #6
RE: Wiedereinsetzung
Ja das werden wir auch ab der Erkl�rung 2006 machen, denn der Mandant ist ziemlich Chaotisch. Der hat seinen Bescheid f�r 2005 f�r den wir die Wiedereinsetzung haben wollten, auch erst mal verschlampt. Dann hat er ihn doch irgendwann gefunden, aber zu sp�t.

Gr�sse Steve
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15.06.2007, 21:11
Beitrag: #7
RE: Wiedereinsetzung
Hallo,

ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ordnung?
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15.06.2007, 22:39
Beitrag: #8
RE: Wiedereinsetzung
Hallo,


mal eine ganz dumme Frage.

Ist der Bescheid denn angekommen?
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15.06.2007, 22:57
Beitrag: #9
RE: Wiedereinsetzung
Das muss im Zweifel das FA �brigens beweisen!

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LG
Clematis
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16.06.2007, 13:43
Beitrag: #10
RE: Wiedereinsetzung
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist leider in Ordnung. Und der Bescheid ist angekommen. Und dass man einfach sagt, dass der Bescheid nicht angekommen ist, k�nnte schwierig werden, da der Bescheid eine ESt inkl. ESt- Vz i.H.v. EUR 30.000,- vorsieht. Wenn ich einen Bescheid nicht bekomme und das FA mir 30.000,- abbucht, dann werd ich ja wohl sp�testens am n�chsten Tag nachfragen, warum mir das Geld abgebucht wurde.

Aber ich bin auf eine andere Idee gekommen. Was meint Ihr dazu, auf offenbare unrichtigkeit abzuziehlen. Die doppelte Haushaltsf�hrung besteht schon seit 4 Jahren und wurde immer anerkannt. In der Erl�uterung im Bescheid sagt das FA, dass die DDH nicht anerkannt wird mit falschen Grundlagen. Sie schreiben, dass urspr�nglich kein eigener Hausstand bestanden hat, was falsch ist.

Gr�sse Steve
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