stifi82
15.06.2007, 10:37
Hallo Forumsuser,
Folgender Sachverhalt.
In einer Steuererklärung haben wir für einen Mandanten zu recht eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Nun hat das FA dem Mandant den Bescheid geschickt und die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dieser Mandant hat uns jedoch den Bescheid erst zugesandt, nachdem dieser schon Bestandskräftig gewesen ist. Ist evtl. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen fehlenden rechtlichen gehörs?
Wenn jemand auch eine andere Möglichkeit dazu einfällt dass wieder zu reparieren, wäre ich sehr dankbar.
grüsse Steve
Folgender Sachverhalt.
In einer Steuererklärung haben wir für einen Mandanten zu recht eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Nun hat das FA dem Mandant den Bescheid geschickt und die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dieser Mandant hat uns jedoch den Bescheid erst zugesandt, nachdem dieser schon Bestandskräftig gewesen ist. Ist evtl. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen fehlenden rechtlichen gehörs?
Wenn jemand auch eine andere Möglichkeit dazu einfällt dass wieder zu reparieren, wäre ich sehr dankbar.
grüsse Steve