"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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14.06.2008, 09:57
Beitrag: #31
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Zitat:Die Aufhebung des Vorbehalts erfolgt idR durch Nichtnennung des Vorbehalts im Neubescheid. Der Vorbehalt kommt als Annex-Verwaltungsakt doch mit dem "EStB-Papier" daher. Na, na, das ist nun gar nicht richtig. 1. Der Nachpr�fungsvorbehalt ist KEIN Verwaltungsakt sondern reine Nebenbestimmung. 2. Die Aufhebung des Vorbehalts erfolgt nicht durch Nichtnennung. Der BFH hat mit Urteil vom 14.09.1993, BStBl II 1995, 2 bereits entschieden, dass duch "Nichtnennung" der VdN weiterhin bestehen bleibt. Siehe dazu auch AEAO zu � 164. Zitat:Ob das rechtm��igerweise erfolgen konnte ist doch wieder eine andere Frage, die - wie gesagt - mit Einspruch h�tte angefochten werden m�ssen. Das ergibt sich zudem daraus, dass die Aufhebung des VdN nicht einer zus�tzlichen Begr�ndung in Beziehung auf die "abschlie�ende Pr�fung" bedarf. Das hat mE der BFH schon mehrfach entschieden. Hier geht es nicht um die Rechtm��igkeit der Aufhebung des VdN, sondern um einen �nderungsantrag. Im �brigen kann die Aufhebung des VdN, sofern sie in Verbindung mit dem Bescheid erfolgt, nicht einzeln angefochten werden, da es sich um eine reine Nebenbestimmung handelt. Zitat:Das ergibt sich auch aus einer anderen "�berlegung". Selbst im Rahmen eines RB-Verfahrens ist das FA nicht verpflichtet "abschlie�end zu pr�fen". Selbst hier kann noch ein Bescheid unter VdN ergehen. Auch dies ist so nicht richtig. Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kann nicht einfach ein VdN aufgenommen werden. Dies stellt ein Verb�serung dar und geht nur mit Zustimmung des Einspruchsf�hrers. AEAO zu � 367. Das Finanzamt kann nur einen vorhandenen VdN beibehalten. Sie sehen den Sachverhalt aus Sicht eines Juristen. Hier geht es aber nicht um Herleitungen aus anderen Rechtsgebieten sondern ausschlie�lich um blankes nacktes Verfahrensrecht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.06.2008, 10:57
Beitrag: #32
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo,
jetzt werde ich auch noch mal meine Gedanken zu dem Thema �u�ern: Nat�rlich darf das FA auch Belege zu einer Gewinnermeittlung anfordern, warum auch nicht ? Reagiert der Stpfl. nicht darauf, muss er sich die Nachteile gefallen lassen, kein Thema. Eine �nderungsvorschrift greift hier nicht mehr, auch das ist klar. Aber hier sehe ich auch eine Amtspflichtverletzung des FA. Es ist einfach nicht sachgerecht, �berhaupt keine Betriebsausgaben zu sch�tzen. Wer Einnahmen hat, hat auch Ausgaben, normalerweise jedenfalls. Die Sch�tzung erinnert an Kollegen, die Bruttoarbeitslohn sch�tzen, jedoch ohne einbehaltene Lohnsteuern. Das geht nat�rlich nicht. Kapitaleink�nfte hingegen d�rfen ohne anzurechnende Steuern gesch�tzt werden, es k�nnten ja auch Auslandsanlagen sein, wo keine Steuern einbehalten werden. Mit anderen Worten: Ich w�rde hier die Schiene Amtspflichtverletzung verfolgen, das h�tte m.E. am meisten Aussicht auf Erfolg. Gru� der Petz |
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14.06.2008, 15:30
Beitrag: #33
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo Petz,
Zitat:Es ist einfach nicht sachgerecht, �berhaupt keine Betriebsausgaben zu sch�tzen. So ist der Fall hier aber nicht gelegen. Hier ging wohl erst ein Sch�tzbescheid raus, dann wurde die Erkl�rung abgegeben, dazu wurden Belege angefordert und dann wurde der Sch�tzbescheid ge�ndert. Insofern keine Amtpflichtverletzung gegeben. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.06.2008, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2008 17:40 von Petz.)
Beitrag: #34
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Doch, �berhaupt keine Betriebsausgaben anzusetzen ist nicht sachgerecht.
Daher sehe ich das auch als einzige Chance, �berhaupt noch was machen zu k�nnen. Einen Versuch ist es wert...... |
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14.06.2008, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2008 17:47 von meyer.)
Beitrag: #35
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:@meyer Ja, sorry, hatte ich zu fl�chtig gelesen und das auf den konkreten Fall bezogen. Dann bin ich, was Ihre Ausf�hrungen betrifft, ganz bei Ihnen. Allerdings bin ich meinen leichten Zweifeln hinsichtlich der speziellen Situation hier (�nderungsantrag nach � 164 Abs. 2 AO wird nicht vollst�ndig entsprochen, zwischenzeitlich ergeht ge�nderter Bescheid mit Aufhebung des VdN, dieser Bescheid wird bestandskr�ftig) nochmal nachgegangen und sehe jetzt doch Probleme, was die �nderungsbefugnis au�erhalb eines Einspruchsverfahrens gegen den letzten Bescheid angeht. Nat�rlich w�rde ich in der Praxis die von Ihnen dargestellte und von mir zun�chst geteilte Auffassung erstmal vortragen und die Reaktion abwarten. Ansonsten sind wir uns aber sicher einig, dass hier � 172 ff AO ausscheiden und wir nur auf � 164 AO abstellen k�nnen. Eine �nderung ist hiernach allerdings nur m�glich, "solange der Vorbehalt wirksam ist". Ich kann aber keine "Hemmung" erkennen, wenn einem Antrag des Stpfl. nicht vollst�ndig entsprochen wird und der Vorbehalt mit bestandskr�ftig gewordenem Bescheid aufgehoben wird. Nach welcher Norm soll das FA im vorliegenden Fall �ndern k�nnen? � 164 Abs. 2 AO m�sste eigentlich ausscheiden, da wirksam aufgehoben. So in etwa interpretiere ich auch den Schwarz-Kommentar zu � 164 AO. Bei Tipke/Kruse habe ich entweder nicht richtig gelesen oder der schreibt tats�chlich nichts konkretes dazu. Bei dieser Interpretation macht eine Ablehnung der �nderung nur Sinn, wenn der Vorbehalt noch bestehen w�rde bzw. anstelle des FA w�rde ich die jetzt darauf st�tzen, dass eine weitergehende �nderung mangels bestehendem Vorbehalt nicht mehr m�glich ist. Bei �nderungsantr�gen nach � 172 ff ist klar, dass eine �nderungsm�glichkeit besteht, so lange der Antrag nicht abgelehnt ist. � 164 AO ist aber ein Sonderfall. Frage zur Amtspflichtverletzung: Wenn man die bejahen w�rde, w�rde dies aber doch nur einen (auf zivilrechtlichem Weg) durchzusetzenden Amtshaftungsanspruch hinsichtlich eines Steuerschadens (in welcher H�he dann �berhaupt?) bewirken und keine �nderungsm�glichkeit des Bescheides? Bei einer Mondsch�tzung k�nnte der Bescheid vielleicht noch nichtig sein, die Erfolgsaussichten, das durchzusetzen, d�rften aber gering sein. |
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14.06.2008, 18:27
Beitrag: #36
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo meyer, ich schlie�e mich ihren Ausf�hrungen vollumf�nglich an. Bin total begeistert �ber Ihre Ausf�hrunge, denn genau diese Gedanken schwirren mir seit gestern auch durch den Kopf.
Eins ist klar: Wir haben hier einen Sonderfall. Meine �berlegungen sind ja auch nur abgeleitet von dem Fall, wo es um �nderungsantr�ge nach � 172 ff. geht. Die Fachliteratur �u�ert sich auf den vorliegenden Streitfall so gut wie gar nicht (Will Montag nochmal in den HHS schauen). Knackpunkt ist nat�rlich, dass w�hrend eines laufenden �nderungsantrages nach � 164 Abs. 2 AO der VdN aufgehoben wurde und damit bei exakter Gesetzesanwendung keine M�glichkeit der �nderung nach � 164 AO mehr besteht. Da hat sich die Katze wohl selbst in den Schwanz gebissen. Das heisst, wir haben einen �nderungsantrag nach � 164 AO �ber den noch nicht vollst�ndig entschieden worden ist, gleichwohl hebt das Finanzamt den VdN auf. Darauf baut meine n�chste �berlegung auf: Einspruch gegen den letzten Bescheid mit Antrag auf Wiedereinsetzung. Begr�ndung: Die Stpfl. ging davon aus, dass hinsichtlich der Abweichungen ein gesonderter Bescheid �ber Ihren �nderungsantrag ergehen w�rde, gegen welchen sie sich h�tte wenden m�ssen. Deshalb auch kein fristgerechter Einspruch. Mir ist schon klar, dass das alles sehr hypothetisch klingt, aber Versuch macht klug. Ich versuche doch hier nur noch ein paar andere L�sungsans�tze ins Spiel zu bringen, als immer nur �� 172 ff. AO ziehen nicht. Ich denke, das ist Clematis wohl selber klar. Daher muss man bei solchen F�llen schon mal um die Ecke denken und daf�r ist doch dieses Forum wie geschaffen. Dies vor allem, wenn man so gute Diskussionspartner wie Sie, meyer, hier hat. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.06.2008, 19:58
Beitrag: #37
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
meyer schrieb:Bei einer Mondsch�tzung k�nnte der Bescheid vielleicht noch nichtig sein, die Erfolgsaussichten, das durchzusetzen, d�rften aber gering sein. Es geht hier aber weder um eine Mondsch�tzung noch um die Nichtigkeit des Bescheides. Es geht einfach um nicht sachgerechtes Handeln der FinVerw und genau das beinhaltet eine Amtspflichtverletzung. Der Schaden l�sst sich auch sehr wohl der H�he nach beziffern, wo sollte das Problem sein ? |
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14.06.2008, 20:53
Beitrag: #38
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Petz schrieb:Der Schaden l�sst sich auch sehr wohl der H�he nach beziffern, wo sollte das Problem sein ?Der Schaden l�ge ja wohl allenfalls in der Differenz zwischen einer sachgerechten Sch�tzung und der unsachgerechten Sch�tzung, denn die Sch�tzungsbefugnis an sich bei nicht vorgelegten Unterlagen und wohl unplausibler Steuererkl�rung ist ja vermutlich unstreitig. Ich sehe daher (vorausgesetzt das FA r�umt eine Amtspflichtverletzung �berhaupt ein), da sehr wohl ein Problem bei der Bezifferung des denkbaren Schadens. Nichtigkeit des �nderungsbescheides halte ich auch f�r eigentlich nur theoretisch denkbar, da die Messlatte daf�r fast unerreichbar hoch liegt. Lohnt eigentlich nicht, das zu versuchen. F�r eine Erh�hung der Einnahmen gegen�ber der Erkl�rung muss es m. E. allerdings eigentlich konkrete Anhaltspunkte geben. Bleibt also noch zu kl�ren, ob nicht doch ein Einspruch ohne Begr�ndung fristgerecht eingelegt war und die Wiedereinsetzung. |
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14.06.2008, 21:00
Beitrag: #39
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:Begr�ndung: Die Stpfl. ging davon aus, dass hinsichtlich der Abweichungen ein gesonderter Bescheid �ber Ihren �nderungsantrag ergehen w�rde, gegen welchen sie sich h�tte wenden m�ssen. Deshalb auch kein fristgerechter Einspruch.�hm... Nicht schlecht, nur w�rde das in dem "Ich-mach-die-Steuer-selbst"-Fall mit diesem Wortlaut wohl jeglicher Lebenserfahrung widersprechen. Obwohl der Ansatz "Rechtsirrtum in verfahrensrechtlichen Fragen eines unberatenen Steuerpflchtigen" vielleicht ziehen k�nnte. Aber wir fischen etwas im tr�ben, so lange die genaue Begr�ndung des �nderungsbescheides nicht bekannt ist. |
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14.06.2008, 21:12
Beitrag: #40
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Clematis schrieb:Nur: Die Betriebsausgaben (scheinbar alle!!!) wurden nicht ber�cksichtigt, weil die angeforderten Belege nicht eingereicht wurden. Das wars an Begr�ndung... ----------------- LG Clematis |
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