Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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22.05.2008, 14:26
Beitrag: #11
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-) Weil das zwischen mir und den Kollegen immer wieder zu Diskussionen führt... Ich bin der Ansicht, dass es sich um eine Rückstellung handelt, - weil der fragliche Steuerpflichtige (s.o.) gesetzlich zur Buchführung (so wie zum Jahresabschluss) verpflichtet ist und es sich somit um eine ö.r. Verpflichtung handelt.... Mir ist auch klar, dass es gewinntechnisch keine Auswirkungen hat (nur die Bilanzsumme erhöht sich um die Vorsteuer), aber wie gesagt: Ich diskutiere das schon seit Jahren mit Kollegen vor Ort und wir erzielen eben zum Teil keine Einigkeit... Daher meine Neugier. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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22.05.2008, 14:31
Beitrag: #12
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Catja schrieb:Jive schrieb:Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-) ... die er aber auch selbst ohne zur Hilfenahme eines Beraters erfüllen kann. Bleibt die Frage der Bewertung. LG Torsten „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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22.05.2008, 14:38
Beitrag: #13
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
tolledeu schrieb:[...] die er aber auch selbst ohne zur Hilfenahme eines Beraters erfüllen kann.[...] Das ist m.E. kein Argrument. Auch den Jahresabschluss könnte er selber machen, und dann bräuchten wir das Konto RSt. für JA nicht, sondern würden auch das auf Verbindlichkeit buchen? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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22.05.2008, 15:15
Beitrag: #14
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
es geht nicht um eine generelle Verpflichtung (Buchführungspflicht) sondern um eine individuelle Verpflichtung (Honorarforderung) zum Bilanzstichtag! Das sollte man in der Argumentation auseinander halten. Das kann teilweise zwar zusammentreffen, aber hier zeigt sich deutlich, dass es nicht so sein muss (bspw. Angestellter übernimmt die Bfg und Gehalt wird normal in Gehaltskosten verbucht).
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22.05.2008, 15:23
Beitrag: #15
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Ausgangsfall ist aber: StB macht die FiBu.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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22.05.2008, 15:46
Beitrag: #16
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
@Catja: ja, aber der Sachverhalt entscheidet nicht über den Tatbestand einer Verbindlichkeit im Allgemeinen sondern nur für den Einzelfall. Verbindlichkeit erfordert konkretisierte Außenverpflichtung zum Stichtag, die sich auch später erst (aufhellend) konkretisieren kann. Also ist zwingende Abgrenzung immer die Frage nach der individuellen Außenverplichtung des Bilanzierenden. Es geht nicht um eine generelle Verpflichtung für irgendwelche Maßnahmen. Das mag im Einzelfall zusammentreffen, aber ist nicht entscheidend. Auch bei der GewSt und KSt buchst du doch eine Rückstellung ein, obwohl hier die gesetzlichen Tatbestände (Jahressteuer) erfüllt sind, aber mangels Festsetzung (Individualisierung durch Steuerbescheid) noch keine Verbindlichkeiten entstanden sind. Hier würdest du doch auch nicht (obwohl exakte Bemessung möglich) per 31.12. die GewSt als Verbindl. einbuchen, oder? Die Umbuchung Rückst / Verbindl. erfolgt erst nach Individualisierung (Rng-Legung durch StB bzw. bestandskräftiger Bescheid). Nur soweit bspw. in einem Rahmenvertrag ein Pauschalpreis von 500,- Netto mtl. vereinbart ist oder die Zehntel und Anwendbarkeit der Tabelle festgelegt sind kann dieser als Verbindl. gebucht werden.
Tschöööö, showbee |
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22.05.2008, 15:53
Beitrag: #17
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt...
![]() Natürlich buche ich bei Gewst auf Rückstellung. Und auch die StB-Kosten für 12/01... Aber ich bin beruhigt, dass sich auch hier im Forum (und nicht nur in meiner unmittelbaren steuerlichen Umgebung) die Geister zu diesem Thema scheiden.... ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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22.05.2008, 17:05
Beitrag: #18
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Catja schrieb:Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt... *püüüüühhh* dann stellt sich nur noch die Frage, wie wir die zwei Abtrüngigen von der Richtigkeit der anderen (unserer) Auffassung überzeugen... der showbee |
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22.05.2008, 18:19
Beitrag: #19
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Eine Verbindlichkeit läge am Bilanzstichtag vor, wenn der Steuerberater bereits zu diesem Zeitpunkt sein Honorar rechtlich einfordern könnte. Der Steuerberater kann seine Gebühren jedoch erst dann einfordern, wenn sie entstanden sind. Entstanden sind sie erst nach Ausführung der Leistung, also wenn die Buchführung für Dezember gemacht wurde.
Deshalb ist m.M.n.eine Rückstellung einzubuchen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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22.05.2008, 18:45
Beitrag: #20
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:*püüüüühhh* Uff ..das ist ja furchtbar wie man hier an den Pranger gestelt wird, .. immer dieser Gruppenzwang ![]() Ihr habt mich ja auch überzeugt.. ich werd meinem chef mal nahelegen das kanzleiumfassend zu ändern :-) Habe da halt gar nicht so drüber nachgedacht.. Auswirkung hats keine .. unsicherheit gibts bei bilanzerstelung auch nicht ... und gemeckert hat bisher auch niemand.. nichtmal die WP-ler bei den Prüfungspflichtigen Mandaten... muss wohl unter der Nichtaufgriffsgrenze liegen .. oder es juckt halt einfach niemanden. mfg, Jive |
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