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Vermeidung Betriebsaufspaltung
16.04.2008, 18:39
Beitrag: #11
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Oder als Gegenzug ein Darlehen an Die GmbH fuer den Bau des Geb�udes geben ..so dass Zinsen und Miete sich ausgleichen ...

Viel schlimmer aber finde ich, dass man sich deswegen aber auch Gedanken �ber die neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften machen sollte ....(Stichwort Mieten und Schuldzinsen).. Daher auch meine frage weiter oben.

Gru�, Jive
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16.04.2008, 19:00
Beitrag: #12
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Was macht er denn mit der TG?

-----------------
LG
Clematis
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16.04.2008, 20:34
Beitrag: #13
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Soll das Grundst�ck incl. Geb�ude wirklich die Haftungsmasse der GmbH erh�hen? Sind die 2% Steuerersparnis dem Mandanten das wert? Vor allem, wenn man auch noch um die Kosten f�r die Schaffung von Teileigentum, GrESt, etc. einbezieht?

Gru�

towel day
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16.04.2008, 22:33
Beitrag: #14
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,

erstmal vielen Dank f�r die vielen neuen Ideen...

Es ist wirklich etwas verzwickt...

Je nach Zusammensetzung der Eink�nfte greift die Reichensteuer nicht in vollem Umfang, so dass sich der Steuersatz voraussichtlich wieder etwas nach unten schieben wird.

Problematisch ist eventuell die Gewerbesteuer obwohl diese wieder anrechenbar ist bei der Einkommensteuer.

Hier ist wieder Rechnerei angesagt :-)

Problematisch sehe ich auch, dass die GmbH Anteile dann zu Betriebsverm�gen werden...

Alles in allem eine saubl�de Konstellation...

Ich denke wenn wir uns mit der Betriebsaufspaltung anfreunden werden dann wird unengeltlich auf dem fremden Boden gebaut, alles andere wird wieder Nebenkosten (Teilung, Grunderwerbsteuer usw) nach sich ziehen...

Da in der GmbH ca. 30 Mio. schlummern werfen alleine die Zinsen einen guten Betrag ab, der dann f�r Aussch�ttungen verwendet werden kann...

Es geht also hier schon um nette Betr�ge und da ist jedes Prozent wirklich relevant f�r ihn (was ich ja auch verstehe)...

Nur so am Rand: Ich w�rde gerne seine Steuern an das Finanzamt zahlen (wenn ich in seiner Situation w�re) :-)
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17.04.2008, 08:21
Beitrag: #15
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
mal ein anderer aspekt am rande: es sollte auch eine m�gliche unternehmensnachfolge bzw. ein unternehmensverkauf in die betrachtung mit einflie�en. es besteht n�mlich oft der fehler, das kleinliche modelle entworfen werden um eben 1-2% nebenkosten und 3-4% ESt zu sparen und dann vergisst man v�llig, dass irgendwann auch die kinder mal eine h�bsche stange ErbSt zahlen m�ssen bzw. welche vor- und nachteile (auch GrESt!) sich bei verkauf ergeben k�nnen. also auch diesbez�glich immer ein bischen seitenblick bewahren. mfg!
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17.04.2008, 14:04
Beitrag: #16
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,

schon mal �ber eine zweite Kapitalgesellschaft nachgedacht? Bei einer 30 Mio- Gesellschaft sollte doch eine Art Holding mit Auslagerung der Verm�genswerte machbar sein. Auch das Aussch�ttungsverhalten kann m.E. damit optimiert werden. Wenn man es richtig macht und ein paar Jahre Zeit hat, kann man sich somit seine eigene Rentenkasse aufbauen.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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17.04.2008, 16:50
Beitrag: #17
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,


ja diese Konstellation hatten wir bereits die vergangenen Jahre bis die Betriebsgesellschaft ver�u�ert wurde... Klappte soweit wunderbar...

ABER:

Iregendwann will der Mandant als Privatperson auch Geld sehen und wenn dies aus der Gesellschaft herausfliesst sind wir immer wieder in der "normalen" Besteuerung oder bei der Abgeltungssteuer :-) Man kann�s also drehen und wenden wie man will :-)
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23.04.2008, 10:24
Beitrag: #18
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Noch eine Erg�nzung zu meiner Frage:

Es geht um die Definition des "Betriebsunternehmens".

Ist eine Verwaltungs-GmbH (hat bisher nur die Anteile einer Kapges. gehalten und diese nun verkauft) die momentan nur das eigene Verm�gen verwaltet ein BETRIEBSunternehmen ?

Mein Kommentar geht auf diese Thesee nicht ein...

Hat jemand hier Erfahrungswerte ?
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23.04.2008, 14:17
Beitrag: #19
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,

nach meinem Verst�ndnis nicht.

F�r mich ist das Betriebsunternehmen dasjenige Unternehmen dass eine gewerbliche T�tigkeit aus�bt und regelm��ig den eigentlichen Unternehmenszweck erbringt (aktive Gesch�ftst�tigkeit).

Deine Verwaltungs-GmbH hat doch keinen Betrieb gewerblicher Art und befasst sich lediglich mit der Verm�gensverwaltung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.04.2008, 14:49
Beitrag: #20
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo ZAunk�nig,


bin in der Zwischenzeit etwas weiter...

Laut EST Kommentar Schmidt RZ 856 und auch Frotscher:

Die Betriebsgesellschaft kann einen origin�ren Gewerbebetrieb nach 15 unterhalten, es gen�gt jedich auch ein Gewerbebetrieb kraft Abf�rbung oder kraft Rechtsform nach � 8 (2) KSTG.

GmbH ist Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und dies bedeutet f�r mich wieder BETRIEBSGesellschaft...

Ist jetzt meine Erkenntnis obwohl es nicht vollkommen logisch klingt...
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