Steuerberater

Normale Version: Vermeidung Betriebsaufspaltung
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Hallo ich habe folgenden Fall und meine den gelöst zu haben, habe jedoch am Ende noch eine kleine Frage und würde mich über Bestätigung meiner Meinung freuen :-)


Mandant hält 100 %Anteile einer GmbH im Privatvermögen.

Nun soll für die GmbH ein Bürogebäude erstellt werden und zwar auf dem Privatgrundtsück des Mandanten.

Variante 1: Privatperson baut

Betriebsaufspaltung entsteht, da personelle und sachliche Verflechtung, auch ein Bürogebäude stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar

Variante 2: GmbH baut auf dem Boden der Privatperson

Betriebsaufspaltung entsteht, da personelle und sachliche Verflechtung, auch ein Boden auf dem die Betriebsgesellschaft dann bauen darf ist wesentliche Betriebsgrundlage (Schmidt §15 RZ 814).

Meine Lösung um Betriebsaufspaltung zu vermeiden:

Privatperson soll anteiligen Boden an die GmbH verkaufen und darauf soll die GmbH bauen. Vorsteuerabzug ist gerettet.

Ich möchte keine Betriebsaufspaltung, weil bei den hohen Gewinnausschüttungen ab 2009 keine Abgeltungssteuer (25%+Soli) sondern Teileinkünfteverfahren (45% Spitzensteuersatzx60%=27% +Soli) anfällt.

Hoffe ihr stimmt mir soweit zu ?!? :-)

Soweit so gut (jetzt kommen die Juristen in´s Spiel).

Problemchen aber. Unter diesem Boden hat der Mandant eine privat genutzte Tiefgarage gebaut. Kann der Boden trotz der Tiefgarage darunter verkauft werden ?
Hallo,

also das geht m.E. nicht. Zivilrechtlich sind Gebäude (also oberirdisch Haus und unterirdisch Tiefgarage) wesentlicher Bestandteil eines (!!!) Grundstücks. Zivilrecht weicht ja hier von der steuerrechtlich getrennten Betrachtung ab. Ein Grundstück kann zerlegt werden und über mehrere Flurstücke (die geteilt werden können) reichen.

Grundsätzlich kann Zerlegung und Teilung nur vertikal erfolgen, nie horizontal. Man kann also ein Nebengebäude vom Hauptgebäude (vertikal) zivilrechtlich durch Teilung oder Zerlegung trennen, man kann aber nie einen Keller vom Obergeschoss trennen (horizontal). Insoweit steht hier m.E. die zivilrechtliche Unmöglichkeit im Wege. Das ergibt sich m.E. auch schon aus der 2-Dimensionalität der Vermessungsunterlagen und der Grundbuchblätter.

Die einzige Abweichung von diesen Grundsätzen, die ich kenne, sind die Wohnungseigentümer mit deren Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. M.E. könnte man vielleicht sowas implementieren und Teileigentum an der Tiefgarage und am Haus begründen. Bei Wohnungen geht es ja auch. Habe aber leider keinen Kommentar zum WoEigG vorliegen.

Gruß,

showbee
Sehe das so wie showbee, die einzige Lösung, die mir eingefallen wäre, wäre auch Teileigentum.

Hab aber keine Ahnung, ob das in diesem Fall geht.

Hat der Mandant keine Ehefrau?
Kleiner Spass den ich mir nicht verkneifen kann bei diesem Mandante :-)

Wer soviel Geld hat hat keine Ehefrau, lach...


Zu der Teilung habe ich das mir mit meinem rechtlichen Laienverstand das fast gedacht...

Ansonsten seid ihr mit meinen Ausführungen "zufrieden gewesen" ?
huhu Smile

mal ne ganz andere Frage ..

Woher kommen die finanziellen mittel für den Bau .. wird das gebäude komplett eigenfinanziert, oder wenn zu welchem Betrag fremdfinanziert ??

lieben Gruß, Jive
Das Geld kommt wenn privat gebaut wird aus dem Privatvermögen und wenn die GmbH baut aus dem Betriebsvermögen.

Gibt es hier eine Besonderheit Jive ?

Viele Grüße
Ich wollt nur mal überlegen,ob es wegen dem Schuldzinsenabzug evtl noch Gründe für bzw Gegen die Betriebsaufspaltung gibt... falls denn Fremdkapital von nöten wär.


Gruß, jive
Nur mal so als Denkposten:

Was wäre, wenn die Tiefgarage zusammen mit dem Grundstück(steil) an die GmbH übergeht ?

Könnte er die nicht dann von der GmbH anmieten ?

Oder wäre die Miete so hoch, dass die dann möglicherweise höhere Gewinnausschüttung diesen Denkposten nicht realisieren lässt ?
Ich kann mich auch irren.. aber muss Mister X dann nicht sein versteuertes geld der GmbH als Miete zahlen, die das dann wieder versteuern darf um es an ihn auszuschütten ??Cool
Könnte sein.

Die GmbH hat aber Anschaffungskosten für die Tiefgarage, dafür dann AfA und ggfs. Schuldzinsen und sonstige Ausgaben.

Reines Rechenexempel, wenn man partout eine Betriebsaufspaltung vermeiden will.

Daher ja auch: "Denkposten"

Bei den Modellen bezüglich Aufteilung des Grundstücks kämen sowieso vermutlich Vermessungskosten, Notarkosten, etc (GrdErwSt ?) hinzu, noch mehr zu rechnen......
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