Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
|
20.12.2017, 09:46
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
Hallo zusammen,
leider finde ich hierzu auf die schnelle nichts in Lexinform oder Haufe Fall wie folgt: Halle wird seit 20 Jahren umsatzsteuerpflichtig vermietet. Nun wird sie abgerissen und eine neue Halle gebaut. Die neue Halle wird nun umsatzsteuerfrei vermietet, da der Folgemieter keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat. Die Abbruchkosten sind Sofortaufwand soviel ist klar. Nur was passiert mit dem Vorsteuerbetrag. Bezieht der sich auf die alte Vermietung (immer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und somit Vorsteuerabzug) oder auf die neue Halle (kein Vorsteuerabzug)? Vielen Dank für einen kurzen Denkanstoß Liebe Grüße |
|||
20.12.2017, 10:51
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
bezogene Leistungen sind gerichtet auf die neue Halle (kein Vorsteuerabzug)
schönen Tag noch phönix |
|||
21.12.2017, 15:50
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
Hmmm. Ggf stehen die Abbruchkosten aber auch mit der Althalle im Zusammenhang? Gab es ggf die behördliche Pflicht abzubrechen? Kann man hier nicht die bilanziellen Grundsätze anwenden? Wenn es HK der Neuhalle wären, würde ich unterschreiben, dass es kein Vost Abzug gibt. Ansonsten...
|
|||
21.12.2017, 17:30
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
Also die alte Halle war nicht mehr zeitgemäß und notwendige Reparaturen wären nicht rentabel gewesen. Also entstand schnell der Gedanke eines Neubaus. Erst ohne direkten Zusammenhang mit einem kommenden Mieter. Allerdings hat der vor Ort zuständige Makler einen potentiellen Mieter gefunden, der eine Halle nach seinen Vorstellungen anmieten würde. Dies ist unser Logistikunternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Nun entschloss man sich endgültig die alte Halle abzureissen und eine dem Mieter angepasste neue Halle zu bauen.
LG |
|||
21.12.2017, 17:35
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
(21.12.2017 17:30)Oliver Thomas schrieb: Dies ist unser Logistikunternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Wie geht das? kann mir gerade keine Konstellation vorstellen, in der das realistisch ist. schönen Tag noch phönix |
|||
21.12.2017, 17:59
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
k.A. sicherlich was mit Luftfahrt? Ansonsten werden ja Logistikleistungen doch höchstens nicht steuerbar (Ort der Leistung im Drittland), aber das berührt ja nicht die Vost.
|
|||
21.12.2017, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2017 18:32 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
§4 Nr. 11b UStG - gross und gelb mit schwarzem Horn - ein Teilbetrieb davon !!!
|
|||
21.12.2017, 18:32
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
Universalpostdienstleistungen?
schönen Tag noch phönix |
|||
21.12.2017, 18:33
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
Wieso eigentlich Abbruchkosten als Sofortaufwand?
schönen Tag noch phönix |
|||
21.12.2017, 18:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2017 18:40 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Abbruchkosten bei anschliessender USt-freien Vermietung
auf jeden Fall bleibt festzuhalten, dass unser Mieter Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschliessen. Dementsprechend keine Option und Vermietung USt-frei.
Abriss Sofortaufwand u.a. hier: https://www.haufe.de/finance/finance-off...73226.html H6.4 EStH BFH vom 21. 6. 1963 – BStBl III S. 477 und vom 28. 3. 1973 – BStBl II S. 678 |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste